An die
Mitglieder
der SPD
in den Wahlkreisen
Delmenhorst/Wesermarsch/Oldenburg Land und Cloppenburg/Vechta
Berlin, 9. Februar 2010
Politischer
Bericht vom 9. Februar 2010
I. Zur Lage
Liebe Genossinnen und Genossen,
Deutschland
ist nicht aus der Wirtschaftskrise heraus. Nach dem historischen Einbruch von
minus 5 Prozent im Jahr 2009 wächst das Risiko ansteigender Arbeitslosigkeit.
Bund und Länder, Städte und Gemeinden müssen massiv wegbrechende Steuereinnahmen
verkraften. Unser Land droht Schaden zu
nehmen. Doch
die schwarz-gelbe Chaos-Koalition ist handlungsunfähig. Und sie weckt
Zweifel daran, ob sie überhaupt vier Jahre gemeinsam durchhalten kann. Was wir
jetzt endlich wieder brauchen, dass sind Verantwortung und Bewegung, Mut und Entscheidungskraft
in der Politik.
Rettungschirm
für die Kommunen – 4 Milliarden Euro gegen die Notlage
Wir brauchen Bewegung für die
Kommunen. Viele Städte und Gemeinden sind in
einer akuten Notlage. Wir sehen es seit Monaten. Nach 4,5 Milliarden Euro in
2009 erwarten die Kommunalen Spitzenverbände für das Jahr 2010 ein
Rekorddefizit von 12 Milliarden Euro. Wichtige Leistungen
der Kommunen bei
Bildung, Integration, Verkehr,
Kultur stehen auf dem Spiel: Investitionen in Schulen oder Verkehrswege, die
gestrichen werden. Der Ausbau der Betreuungsplätze,
der gefährdet ist. Kindergärten, die Gebühren erhöhen. Müll- oder Abwasserentsorgung, die teurer werden.
Schwimmbäder, die im nächsten Sommer geschlossen bleiben. Kultureinrichtungen
und Theater, in denen der letzte
Vorhang fällt. Die Gefahr eines Kollapses der Kommunen ist
sehr konkret.
In Wuppertal, um nur ein Beispiel zu nennen, wird die Schließung von fünf Schwimmbädern und des
Schauspielhauses vorbereitet. Die Bundesregierung hat all das mit
verantwortungslosen Steuerprivilegien für Klientelgruppen
noch schlimmer gemacht. Jetzt darf keine Zeit mehr mit taktischen
Spielchen verschwendet werden. Wir müssen helfen und handeln. Bund und Länder
müssen ein kommunales Antikrisenpaket von insgesamt
4 Mrd. Euro für die nächsten zwei Jahre auflegen.
1. Die
Bundesregierung muss das Mehrwertsteuerprivileg für Hoteliers rückgängig machen und dafür sorgen,
dass die Kommunen eine volle Kompensation für ihre durch das
Wachstumsbeschleunigungsgesetz entstandenen
Einnahmeausfälle von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr erhalten.
2. Zur
kurzfristigen Stabilisierung der Finanzlage der Kommunen muss der Bund
zusätzlich und befristet auf zwei Jahre seine Beteiligung an den Kosten der
Unterkunft um 3 Prozentpunkte anheben. Dies ergäbe rund 400 Millionen Euro pro Jahr für die
Kommunen.
3. Wir fordern den
Stopp aller von der schwarz-gelben Koalition beabsichtigten weiteren Vorhaben für Steuersenkungen.
Allein die vollzogenen und angekündigten Veränderungen bei der Einkommensbesteuerung summieren sich auf Einnahmeausfälle
für die Kommunen in Höhe von rund 4 Milliarden Euro jährlich.
Darüber hinaus muss klar sein: Die
Länder müssen ihre Verpflichtung zu einer
auskömmlichen Finanzierung der Kommunen erfüllen. Während einige Länder
gezielte
Hilfen für Kommunen in extremer Haushaltsnotlage gewähren und die Mittel des kommunalen
Finanzausgleichs verstetigen, verweigern
insbesondere
schwarz-gelb regierte Länder den Kommunen die dringend erforderliche Hilfe. Dies gilt ganz
besonders für Nordrhein-Westfalen.
Job-Center verfassungsrechtlich
absichern
Wir brauchen
endlich Bewegung für die sichere Zukunft der Job-Center. Ursula von der Leyen ist nach noch nicht
einmal drei Monaten im Amt mit ihrem wichtigsten Projekt gescheitert. Sie
konnte die unsinnige Vorgabe des
schwarz-gelben
Koalitionsvertrages, einer getrennten Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und
Kommunen, nicht erfüllen. Die ultimative
Absage des
Landes Hessen hat die Sache klar gemacht. Bundesregierung und unionsgeführte Länder sind tief
zerstritten und handlungsunfähig.
Wir haben von
Anfang an vor der Zerschlagung der Job-Center gewarnt. Das hätte nicht weniger als die
Rückabwicklung einer der erfolgreichsten Arbeitsmarktreformen
in der Geschichte der Bundesrepublik bedeutet. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe, die Betreuung aus einer
Hand, hat vielen Langzeitarbeitslosen wirksam geholfen. Mit den schwarz-gelben
Plänen hätten 6,5 Millionen Leistungsbezieher und Arbeitsuchende, zehntausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Job- Center vor einem Verwaltungschaos gestanden.
Explodierende Bürokratiekosten und ein Lahmlegen der Arbeitsvermittlung
mitten in der Beschäftigungskrise – ein
unverantwortliches Spiel mit dem Schicksal von Menschen, die Hilfe
brauchen!
Zur Erinnerung: 2007 hat das
Bundesverfassungsgericht die so genannte „Mischverwaltung“
zwischen Bundesagentur und Kommunen als nicht grundgesetzkonform
bezeichnet. Es gab zwei Lösungen: Entweder die
Auflösung der Argen, um der
Verfassung genüge zu tun. Oder die Änderung
des Grundgesetzes,
um ein arbeitsmarktpolitisch erfolgreiches Modell rechtlich
abzusichern.
Dafür gab es eine Frist: Ende 2010. Die SPD hat früh entschieden und
rechtzeitig gehandelt: Wir haben die Grundgesetzänderung
vorbereitet.
2009 hatten wir alle Länder und auch das Kanzleramt auf unseren Gesetzentwurf
eingeschworen. Vor fast genau einem Jahr aber hat die CDU/CSU-Fraktion diese
Lösung torpediert, ohne eine Alternative zu bieten.
Jetzt stehen
wir wieder da, wo wir schon im vergangenen Jahr waren. Was für ein Zeitverlust!
Gerade deshalb sage ich: Die Handlungsunfähigkeit dieser Bundesregierung
darf nicht zu Lasten arbeitsloser Menschen gehen. Unser Ziel ist
deshalb, das drohende Chaos abzuwenden und die Zukunft der Job-
Center zu
sichern. Ich begrüße, dass die Union den Schuss gehört hat. Endlich hat offenbar
auch die Unionsfraktion eingestanden, dass es ohne eine Verfassungsänderung
nicht geht. Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratisch geführten
Länder sind jedenfalls nach wie vor bereit, gemeinsam die notwendigen
Mehrheiten für eine Verfassungsänderung zur Absicherung der Argen zu bilden. Das
ist die einzig sinnvolle Lösung. Dieses Angebot hat Frank-Walter Steinmeier der
Bundeskanzlerin im Namen der Bundestagsfraktion in einem
gemeinsamen Brief mit Ministerpräsident Kurt Beck unterbreitet.
Grundlage der
Verhandlungen bleibt unser Gesetzentwurf von Anfang 2009. Er ist intensiv
beraten und im Einvernehmen zwischen Ländern und damaliger Bundesregierung
beschlossen worden. Die Union sollte nicht aus
kosmetischen Gründen der
Gesichtswahrung noch weitere Zeit vergeuden,
indem alle
schon gelösten Probleme neu aufgemacht werden. Im ersten Schritt muss es um die einfach-gesetzlichen
Regelungen gehen. In diesem Zusammenhang kann auch eine begrenzte Ausweitung der
Zahl der Optionskommunen geregelt werden.
Unabdingbar ist für uns, dass wir, wie
schon vor einem
Jahr beschlossen, die Qualität der Arbeitsvermittlung und das Verhältnis
zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden verbessern.
Drastische Kürzungen bei der
Arbeitsförderung, wie sie von Schwarz-Gelb bei den Haushaltsberatungen schon
angekündigt werden, lehnen wir ab. Erst im zweiten Schritt der Beratungen werden
wir über die Verfassungsänderung
entscheiden.
Wir wollen ein Ergebnis. Und wir sind bereit zu harten und zügigen Verhandlungen.
Grundsicherung verbessern, soziale
Teilhabe sichern
Bewegung
brauchen wir insbesondere für eine bessere soziale Teilhabe von Kindern
arbeitsloser Eltern. Sie dürfen niemals das Gefühl bekommen, dass unsere
Gesellschaft sie ausschließt und verloren gibt. Wir müssen ihre Chancen
verbessern und ihren Alltag erleichtern. Wir begrüßen deshalb die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über die Regelsätze der Grundsicherung. Menschenwürdiges Leben inmitten unserer Gesellschaft
ist mehr als eine Existenz am Rande der Not. Die Möglichkeit sozialer Teilhabe muss zu jedem Zeitpunkt garantiert sein. Wir
wollen mehr für Kinder tun und
haben damit
schon in Regierungsverantwortung begonnen: Für 6 bis 13jährige Kinder haben
wir vergangenes Jahr die Grundsicherung um 35 Euro je Monat erhöht. Wir
haben – wieder gegen den Widerstand von CDU und CSU – das Schulbedarfspaket
von 100 Euro je Schuljahr eingeführt. Und wir haben den Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag eingeführt. Künftig
sollten die Regelsätze der Grundsicherung transparenter
ermittelt und am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden. Die Bemessung
sollte gesetzlich geregelt werden und eine Anpassung jährlich
erfolgen. Wir
wollen einen eigenständigen Kinderregelsatz, denn Kinder haben besondere Bedürfnisse.
Eines zeigt das
Urteil des höchsten Gerichts ganz klar: Eine Absenkung der Grundsicherung,
wie sie von konservativen Politikern immer wieder ins Gespräch gebracht wird, verletzt die
Menschenwürde und bietet keine Perspektiven
der Hoffnung auf gesellschaftliche Teilhabe. Wer darum besorgt ist, dass
Menschen, die arbeiten, kaum mehr Geld bekommen als andere, die von
staatlicher Unterstützung leben, sollte das Problem endlich vom Kopf auf
die Füße stellen: Wir brauchen dringend
Mindestlöhne, damit jeder, der Vollzeit arbeitet, mit seinem Einkommen oberhalb der Grundsicherung
liegt.
Schutz vor Bagatellkündigungen
Eine Frage der
Würde ist auch der Schutz von langjährigen und verdienten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
vor Bagatellkündigungen. Wir bringen in dieser Woche unseren Gesetzentwurf zur
Erweiterung des
Kündigungsschutzes
ein. Wir haben die Beispiele alle noch vor Augen: Mitarbeitern
wird wegen Entwendung eines belegten Brötchens, eines
Pfandbons in
Höhe von 1,30 Euro oder von ein paar Maultauschen, die im Müll gelandet wären,
gekündigt. Ohne Rücksicht auf lange Jahre im Betrieb, in denen es keine Beschwerden gab und
offenbar ein Vertrauensverhältnis
gewachsen war.
Und in der Arbeitslosigkeit wird wegen eigenen Verschuldens vorübergehend auch noch das
Arbeitslosengeld verweigert. Im vergangenen
Bundestagswahlkampf
haben viele Politiker über diese Unverhältnismäßigkeit geklagt.
Empörung zu Wahlkampfzwecken aber reicht nicht. Wir müssen auch etwas ändern.
Wir wollen mit der von uns
angestrebten gesetzlichen Klarstellung Beschäftigte vor Kündigungen wegen
sogenannter Bagatelldelikte besser schützen. Eine Kündigung ist immer ultima ratio. Das Kündigungsrecht kennt
normalerweise
bei Fehlverhalten
das Prinzip der zweiten Chance. Deswegen treten wir dafür ein, dass bei Fällen mit nur
geringem wirtschaftlichen Schaden zunächst nur eine Abmahnung ausgesprochen
werden darf.
Es kann nicht sein, dass Steuerhinterziehungen mit einem
Schaden von
hunderten Millionen Euro noch immer
als Kavaliersdelikte angesehen werden, während gleichzeitig Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer ihre Arbeit verlieren, wenn sie während der Arbeit auf Kosten
des Arbeitgebers ein Brötchen
oder ein Stück Kuchen essen. Unsere Gesellschaft muss Maß und Mitte
wiedergewinnen. Wir müssen das Bewusstsein für unerträgliche Ungerechtigkeit
schärfen.
Steuerstreit
Schwarz-Gelb: Die FDP hat Recht – Klarheit und Wahrheit sind fällig
Wir brauchen Verantwortung, Mut und Entscheidungskraft,
gerade in diesem
schwierigem
Jahr. Was wir nicht brauchen, das sind scheinheilige Sprüche und verlogene
Ausweichmanöver. Schwarz-Gelb hat immer wieder behauptet, erst nach der Steuerschätzung im Mai über
weitere Steuersenkungen, über die Kopfpauschale im Gesundheitssystem und über
die für all das zwingend notwendigen Einschnitte im Sozialhaushalt entscheiden
zu können. Alle Beteuerungen trugen das Verfallsdatum der Landtagswahlen in
Nordrhein- Westfalen. Danach erst sollte es
zur Sache gehen. Die FDP aber hat jetzt in offenkundiger Panik, vom Wähler wegen politischen Betrugs abgestraft zu werden, eine rasante Wende vollzogen und das
schwarz-gelbe Schweigekartell aufgekündigt: Westerwelle will das Tempo
erhöhen. Die Steuerschätzung werde
überschätzt. Er wolle schon im April Klarheit über die Steuerpläne schaffen. Wir sagen: Die FDP hat Recht.
Es muss jetzt Schluss sein mit der Wählertäuschung. Klarheit und
Wahrheit sind überfällig.
Das neue Afghanistan-Mandat: Wende zur
Abzugsperspektive
Bewegung und Entscheidungskraft
brauchen wir nicht zuletzt in der Afghanistan-Debatte.
In dieser Woche wird Außenminister Westerwelle eine Regierungserklärung zu den Ergebnissen der
Londoner Afghanistan- Konferenz
abgeben. Zugleich werden wir in erster Lesung über ein verändertes
Mandat zur weiteren Beteiligung der Bundeswehr an der internationalen
Schutztruppe ISAF beraten.
Wir haben als
Sozialdemokraten unsere Vorschläge zum weiteren Vorgehen in Afghanistan in einem Positionspapier
dargelegt. Die Bundesregierung hat
etwas länger gebraucht, um ihre
eigenen Vorstellungen zu entwickeln. Sie hat dabei ganz offensichtlich von unseren Vorarbeiten
profitiert. Zentrale
Forderungen
der SPD wurden übernommen. Das betrifft zum Beispiel die Verdopplung
der Mittel für den zivilen Wiederaufbau und die Erhöhung der Zahl der Ausbilder für die
afghanischen Sicherheitskräfte. Die
Bundesregierung hat sich auch unsere
Forderung zu Eigen gemacht, in sicheren Distrikten so schnell wie möglich mit
der Übergabe der Sicherheitsverantwortung in
afghanische Hände zu beginnen. Und auch in Bezug auf die von uns
geforderte Abzugsperspektive hat die Regierung eingelenkt und angekündigt, der
Abzug solle 2011 beginnen. Auf einen Zeitkorridor
für die Beendigung des Einsatzes will die Regierung sich nicht festlegen.
Aber Kanzlerin und Außenminister haben inzwischen einhellig erklärt, dass sie die afghanische Regierung darin
unterstützen, bis 2014 die
volle
Sicherheitsverantwortung ohne ausländische Streitkräfte zu übernehmen. Angesichts der
reflexhaften Empörung, die unser Vorschlag eines Korridors für den Abzug der
Bundeswehr zwischen 2013 und 2015 am Anfang ausgelöst hat, ist das eine bemerkenswerte
Entwicklung.
Wir werden uns bis zur abschließenden Beratung in der
kommenden Sitzungswoche den heute im
Bundeskabinett beschlossenen Antrag für das neue ISAF-Mandat in Ruhe
anschauen und dann entscheiden.
Euer
Holger Ortel