An die

Mitglieder der SPD

in den Wahlkreisen Delmenhorst/Wesermarsch/Oldenburg Land und Cloppenburg/Vechta

Berlin, 9. Februar 2010

Politischer Bericht vom 9. Februar 2010

I. Zur Lage

Liebe Genossinnen und Genossen,

Deutschland ist nicht aus der Wirtschaftskrise heraus. Nach dem historischen Einbruch von minus 5 Prozent im Jahr 2009 wächst das Risiko ansteigender Arbeitslosigkeit. Bund und Länder, Städte und Gemeinden müssen massiv wegbrechende Steuereinnahmen verkraften. Unser Land droht Schaden zu

nehmen. Doch die schwarz-gelbe Chaos-Koalition ist handlungsunfähig. Und sie weckt Zweifel daran, ob sie überhaupt vier Jahre gemeinsam durchhalten kann. Was wir jetzt endlich wieder brauchen, dass sind Verantwortung und Bewegung, Mut und Entscheidungskraft in der Politik.

Rettungschirm für die Kommunen 4 Milliarden Euro gegen die Notlage

Wir brauchen Bewegung für die Kommunen. Viele Städte und Gemeinden sind in einer akuten Notlage. Wir sehen es seit Monaten. Nach 4,5 Milliarden Euro in 2009 erwarten die Kommunalen Spitzenverbände für das Jahr 2010 ein

Rekorddefizit von 12 Milliarden Euro. Wichtige Leistungen der Kommunen bei

Bildung, Integration, Verkehr, Kultur stehen auf dem Spiel: Investitionen in Schulen oder Verkehrswege, die gestrichen werden. Der Ausbau der Betreuungsplätze, der gefährdet ist. Kindergärten, die Gebühren erhöhen. Müll- oder Abwasserentsorgung, die teurer werden. Schwimmbäder, die im nächsten Sommer geschlossen bleiben. Kultureinrichtungen und Theater, in denen der letzte Vorhang fällt. Die Gefahr eines Kollapses der Kommunen ist

sehr konkret. In Wuppertal, um nur ein Beispiel zu nennen, wird die Schließung von fünf Schwimmbädern und des Schauspielhauses vorbereitet. Die Bundesregierung hat all das mit verantwortungslosen Steuerprivilegien für Klientelgruppen noch schlimmer gemacht. Jetzt darf keine Zeit mehr mit taktischen Spielchen verschwendet werden. Wir müssen helfen und handeln. Bund und Länder müssen ein kommunales Antikrisenpaket von insgesamt

4 Mrd. Euro für die nächsten zwei Jahre auflegen.

1.      Die Bundesregierung muss das Mehrwertsteuerprivileg für Hoteliers rückgängig machen und dafür sorgen, dass die Kommunen eine volle Kompensation für ihre durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz entstandenen Einnahmeausfälle von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr erhalten.

2.      Zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzlage der Kommunen muss der Bund zusätzlich und befristet auf zwei Jahre seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft um 3 Prozentpunkte anheben. Dies ergäbe rund 400 Millionen Euro pro Jahr für die Kommunen.

3.      Wir fordern den Stopp aller von der schwarz-gelben Koalition beabsichtigten weiteren Vorhaben für Steuersenkungen. Allein die vollzogenen und angekündigten Veränderungen bei der Einkommensbesteuerung summieren sich auf Einnahmeausfälle für die Kommunen in Höhe von rund 4 Milliarden Euro jährlich.

Darüber hinaus muss klar sein: Die Länder müssen ihre Verpflichtung zu einer
auskömmlichen Finanzierung der Kommunen erfüllen. Während einige Länder

gezielte Hilfen für Kommunen in extremer Haushaltsnotlage gewähren und die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs verstetigen, verweigern

insbesondere schwarz-gelb regierte Länder den Kommunen die dringend erforderliche Hilfe. Dies gilt ganz besonders für Nordrhein-Westfalen.

Job-Center verfassungsrechtlich absichern

Wir brauchen endlich Bewegung für die sichere Zukunft der Job-Center. Ursula von der Leyen ist nach noch nicht einmal drei Monaten im Amt mit ihrem wichtigsten Projekt gescheitert. Sie konnte die unsinnige Vorgabe des

schwarz-gelben Koalitionsvertrages, einer getrennten Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen, nicht erfüllen. Die ultimative

Absage des Landes Hessen hat die Sache klar gemacht. Bundesregierung und unionsgeführte Länder sind tief zerstritten und handlungsunfähig.

Wir haben von Anfang an vor der Zerschlagung der Job-Center gewarnt. Das hätte nicht weniger als die Rückabwicklung einer der erfolgreichsten Arbeitsmarktreformen in der Geschichte der Bundesrepublik bedeutet. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, die Betreuung aus einer Hand, hat vielen Langzeitarbeitslosen wirksam geholfen. Mit den schwarz-gelben Plänen hätten 6,5 Millionen Leistungsbezieher und Arbeitsuchende, zehntausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Job- Center vor einem Verwaltungschaos gestanden. Explodierende Bürokratiekosten und ein Lahmlegen der Arbeitsvermittlung mitten in der Beschäftigungskrise – ein unverantwortliches Spiel mit dem Schicksal von Menschen, die Hilfe brauchen!

Zur Erinnerung: 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die so genannte „Mischverwaltung“ zwischen Bundesagentur und Kommunen als nicht grundgesetzkonform bezeichnet. Es gab zwei Lösungen: Entweder die

Auflösung der Argen, um der Verfassung genüge zu tun. Oder die Änderung

des Grundgesetzes, um ein arbeitsmarktpolitisch erfolgreiches Modell rechtlich

abzusichern. Dafür gab es eine Frist: Ende 2010. Die SPD hat früh entschieden und rechtzeitig gehandelt: Wir haben die Grundgesetzänderung

vorbereitet. 2009 hatten wir alle Länder und auch das Kanzleramt auf unseren Gesetzentwurf eingeschworen. Vor fast genau einem Jahr aber hat die CDU/CSU-Fraktion diese Lösung torpediert, ohne eine Alternative zu bieten.

Jetzt stehen wir wieder da, wo wir schon im vergangenen Jahr waren. Was für ein Zeitverlust! Gerade deshalb sage ich: Die Handlungsunfähigkeit dieser Bundesregierung darf nicht zu Lasten arbeitsloser Menschen gehen. Unser Ziel ist deshalb, das drohende Chaos abzuwenden und die Zukunft der Job-

Center zu sichern. Ich begrüße, dass die Union den Schuss gehört hat. Endlich hat offenbar auch die Unionsfraktion eingestanden, dass es ohne eine Verfassungsänderung nicht geht. Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratisch geführten Länder sind jedenfalls nach wie vor bereit, gemeinsam die notwendigen Mehrheiten für eine Verfassungsänderung zur Absicherung der Argen zu bilden. Das ist die einzig sinnvolle Lösung. Dieses Angebot hat Frank-Walter Steinmeier der Bundeskanzlerin im Namen der Bundestagsfraktion in einem gemeinsamen Brief mit Ministerpräsident Kurt Beck unterbreitet.

Grundlage der Verhandlungen bleibt unser Gesetzentwurf von Anfang 2009. Er ist intensiv beraten und im Einvernehmen zwischen Ländern und damaliger Bundesregierung beschlossen worden. Die Union sollte nicht aus

kosmetischen Gründen der Gesichtswahrung noch weitere Zeit vergeuden,

indem alle schon gelösten Probleme neu aufgemacht werden. Im ersten Schritt muss es um die einfach-gesetzlichen Regelungen gehen. In diesem Zusammenhang kann auch eine begrenzte Ausweitung der Zahl der Optionskommunen geregelt werden. Unabdingbar ist für uns, dass wir, wie

schon vor einem Jahr beschlossen, die Qualität der Arbeitsvermittlung und das Verhältnis zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden verbessern.

Drastische Kürzungen bei der Arbeitsförderung, wie sie von Schwarz-Gelb bei den Haushaltsberatungen schon angekündigt werden, lehnen wir ab. Erst im zweiten Schritt der Beratungen werden wir über die Verfassungsänderung

entscheiden. Wir wollen ein Ergebnis. Und wir sind bereit zu harten und zügigen Verhandlungen.

Grundsicherung verbessern, soziale Teilhabe sichern

Bewegung brauchen wir insbesondere für eine bessere soziale Teilhabe von Kindern arbeitsloser Eltern. Sie dürfen niemals das Gefühl bekommen, dass unsere Gesellschaft sie ausschließt und verloren gibt. Wir müssen ihre Chancen verbessern und ihren Alltag erleichtern. Wir begrüßen deshalb die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Regelsätze der Grundsicherung. Menschenwürdiges Leben inmitten unserer Gesellschaft ist mehr als eine Existenz am Rande der Not. Die Möglichkeit sozialer Teilhabe muss zu jedem Zeitpunkt garantiert sein. Wir wollen mehr für Kinder tun und

haben damit schon in Regierungsverantwortung begonnen: Für 6 bis 13jährige Kinder haben wir vergangenes Jahr die Grundsicherung um 35 Euro je Monat erhöht. Wir haben wieder gegen den Widerstand von CDU und CSU das Schulbedarfspaket von 100 Euro je Schuljahr eingeführt. Und wir haben den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag eingeführt. Künftig sollten die Regelsätze der Grundsicherung transparenter ermittelt und am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden. Die Bemessung sollte gesetzlich geregelt werden und eine Anpassung jährlich

erfolgen. Wir wollen einen eigenständigen Kinderregelsatz, denn Kinder haben besondere Bedürfnisse.

Eines zeigt das Urteil des höchsten Gerichts ganz klar: Eine Absenkung der Grundsicherung, wie sie von konservativen Politikern immer wieder ins Gespräch gebracht wird, verletzt die Menschenwürde und bietet keine Perspektiven der Hoffnung auf gesellschaftliche Teilhabe. Wer darum besorgt ist, dass Menschen, die arbeiten, kaum mehr Geld bekommen als andere, die von staatlicher Unterstützung leben, sollte das Problem endlich vom Kopf auf

die Füße stellen: Wir brauchen dringend Mindestlöhne, damit jeder, der Vollzeit arbeitet, mit seinem Einkommen oberhalb der Grundsicherung liegt.

Schutz vor Bagatellkündigungen

Eine Frage der Würde ist auch der Schutz von langjährigen und verdienten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Bagatellkündigungen. Wir bringen in dieser Woche unseren Gesetzentwurf zur Erweiterung des

Kündigungsschutzes ein. Wir haben die Beispiele alle noch vor Augen: Mitarbeitern wird wegen Entwendung eines belegten Brötchens, eines

Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro oder von ein paar Maultauschen, die im Müll gelandet wären, gekündigt. Ohne Rücksicht auf lange Jahre im Betrieb, in denen es keine Beschwerden gab und offenbar ein Vertrauensverhältnis

gewachsen war. Und in der Arbeitslosigkeit wird wegen eigenen Verschuldens vorübergehend auch noch das Arbeitslosengeld verweigert. Im vergangenen

Bundestagswahlkampf haben viele Politiker über diese Unverhältnismäßigkeit geklagt. Empörung zu Wahlkampfzwecken aber reicht nicht. Wir müssen auch etwas ändern.

Wir wollen mit der von uns angestrebten gesetzlichen Klarstellung Beschäftigte vor Kündigungen wegen sogenannter Bagatelldelikte besser schützen. Eine Kündigung ist immer ultima ratio. Das Kündigungsrecht kennt normalerweise

bei Fehlverhalten das Prinzip der zweiten Chance. Deswegen treten wir dafür ein, dass bei Fällen mit nur geringem wirtschaftlichen Schaden zunächst nur eine Abmahnung ausgesprochen werden darf.

Es kann nicht sein, dass Steuerhinterziehungen mit einem Schaden von

hunderten Millionen Euro noch immer als Kavaliersdelikte angesehen werden, während gleichzeitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit verlieren, wenn sie während der Arbeit auf Kosten des Arbeitgebers ein Brötchen oder ein Stück Kuchen essen. Unsere Gesellschaft muss Maß und Mitte wiedergewinnen. Wir müssen das Bewusstsein für unerträgliche Ungerechtigkeit schärfen.

Steuerstreit Schwarz-Gelb: Die FDP hat Recht Klarheit und Wahrheit sind fällig

Wir brauchen Verantwortung, Mut und Entscheidungskraft, gerade in diesem

schwierigem Jahr. Was wir nicht brauchen, das sind scheinheilige Sprüche und verlogene Ausweichmanöver. Schwarz-Gelb hat immer wieder behauptet, erst nach der Steuerschätzung im Mai über weitere Steuersenkungen, über die Kopfpauschale im Gesundheitssystem und über die für all das zwingend notwendigen Einschnitte im Sozialhaushalt entscheiden zu können. Alle Beteuerungen trugen das Verfallsdatum der Landtagswahlen in Nordrhein- Westfalen. Danach erst sollte es zur Sache gehen. Die FDP aber hat jetzt in offenkundiger Panik, vom Wähler wegen politischen Betrugs abgestraft zu werden, eine rasante Wende vollzogen und das schwarz-gelbe Schweigekartell aufgekündigt: Westerwelle will das Tempo erhöhen. Die Steuerschätzung werde überschätzt. Er wolle schon im April Klarheit über die Steuerpläne schaffen. Wir sagen: Die FDP hat Recht. Es muss jetzt Schluss sein mit der Wählertäuschung. Klarheit und Wahrheit sind überfällig.

Das neue Afghanistan-Mandat: Wende zur Abzugsperspektive

Bewegung und Entscheidungskraft brauchen wir nicht zuletzt in der Afghanistan-Debatte. In dieser Woche wird Außenminister Westerwelle eine Regierungserklärung zu den Ergebnissen der Londoner Afghanistan- Konferenz abgeben. Zugleich werden wir in erster Lesung über ein verändertes Mandat zur weiteren Beteiligung der Bundeswehr an der internationalen Schutztruppe ISAF beraten.

Wir haben als Sozialdemokraten unsere Vorschläge zum weiteren Vorgehen in Afghanistan in einem Positionspapier dargelegt. Die Bundesregierung hat

etwas länger gebraucht, um ihre eigenen Vorstellungen zu entwickeln. Sie hat dabei ganz offensichtlich von unseren Vorarbeiten profitiert. Zentrale

Forderungen der SPD wurden übernommen. Das betrifft zum Beispiel die Verdopplung der Mittel für den zivilen Wiederaufbau und die Erhöhung der Zahl der Ausbilder für die afghanischen Sicherheitskräfte. Die

Bundesregierung hat sich auch unsere Forderung zu Eigen gemacht, in sicheren Distrikten so schnell wie möglich mit der Übergabe der Sicherheitsverantwortung in afghanische Hände zu beginnen. Und auch in Bezug auf die von uns geforderte Abzugsperspektive hat die Regierung eingelenkt und angekündigt, der Abzug solle 2011 beginnen. Auf einen Zeitkorridor für die Beendigung des Einsatzes will die Regierung sich nicht festlegen. Aber Kanzlerin und Außenminister haben inzwischen einhellig erklärt, dass sie die afghanische Regierung darin unterstützen, bis 2014 die

volle Sicherheitsverantwortung ohne ausländische Streitkräfte zu übernehmen. Angesichts der reflexhaften Empörung, die unser Vorschlag eines Korridors für den Abzug der Bundeswehr zwischen 2013 und 2015 am Anfang ausgelöst hat, ist das eine bemerkenswerte Entwicklung.

Wir werden uns bis zur abschließenden Beratung in der kommenden Sitzungswoche den heute im Bundeskabinett beschlossenen Antrag für das neue ISAF-Mandat in Ruhe anschauen und dann entscheiden.

Euer

Holger Ortel