Herausgeberin: Andrea
Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands
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Berlin, 19. April 2010
228/10
Mitteilung für die
Presse
Beschluss des
SPD-Parteivorstandes für eine bessere
Unterstützung für
Alleinerziehende
Der Parteivorstand der
SPD hat am 19. April 2010 folgenden Beschluss gefasst:
Alleinerziehende –
LeistungsträgerInnen unserer Gesellschaft
Vorschläge für konkrete
Schritte zur besseren Unterstützung von Ein-Eltern-Familien
Familie ist dort, wo
Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Keine
andere Familienform hat
in den letzten Jahrzehnten in unserer Gesellschaft so an
Bedeutung gewonnen wie
die Ein-Elternteil-Familie. Der Anteil der Alleinerziehenden unter
den Familien hat sich in
den letzten 30 Jahren verdoppelt. Die 1,6 Millionen
Alleinerziehenden in
Deutschland machen fast ein Fünftel aller Familien aus, in
Ostdeutschland beträgt
ihr Anteil sogar mehr als ein Viertel. 2,2 Millionen Kinder und
Jugendliche unter 18
Jahre leben in Alleinerziehenden-Haushalten – in der
überwiegenden Mehrheit
bei ihren Müttern: 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen.
Alleinerziehende sind in
besonderer Weise auf die Unterstützung von Staat und
Gesellschaft angewiesen.
Alle Probleme – ob es um die Diskriminierung von Frauen am
Arbeitsmarkt oder um die
mangelhafte Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht – spitzen
sich bei
Alleinerziehenden besonders zu.
Trotzdem wäre es
verfehlt, Alleinerziehende und ihre Kinder als soziale Problemgruppe
wahrzunehmen.
Alleinerziehende leisten täglich mehr als andere, um ihren Alltag zu
organisieren. Sie sind
Leistungsträgerinnen und Leistungsträger unserer Gesellschaft.
Ihnen optimale
Rahmenbedingungen zu schaffen, ist eine zentrale gesellschaftspolitische
Aufgabe.
Die SPD hat in den
letzten Jahren bereits viele Verbesserungen auch für Alleinerziehende
durchsetzen können.
Trotzdem besteht weiterhin Handlungsbedarf. Alleinerziehende
müssen noch stärker in
den Fokus guter und moderner Gesellschafts- und Familienpolitik
rücken. Daher wollen wir
alleinerziehenden Eltern mit gezielten Maßnahmen helfen.
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Was sich
Alleinerziehende wünschen
Die Lebenslagen von
Alleinerziehenden sind vielfältig. Es gibt nicht die Alleinerziehende
oder den Alleinerziehenden.
Die Gruppe der Alleinerziehenden ist alles andere als
homogen.
So vielfältig die
Lebenslagen von Alleinerziehenden und ihrer Kinder sind, so vielfältig sind
ihre Bedürfnisse und
Wünsche. Politik für Alleinerziehende kann dem nur durch einen
umfassenden Ansatz
gerecht werden, der verschiedene Handlungsfelder miteinander
verknüpft –
Kinderbetreuung, Arbeitsvermittlung, gute Arbeit, Bildung und Qualifizierung,
gezielte finanzielle
Unterstützung. Politik für Alleinerziehende ist Querschnittspolitik, die an
verschiedenen Punkten
ansetzen muss. Gerade Alleinerziehende brauchen einen
passenden Mix aus
zeitlicher Flexibilität, finanzieller Unterstützung und bedarfsgerechter
Infrastruktur.
Wer die Situation von
Alleinerziehenden verbessern möchte, muss ihre Wünsche und
Bedürfnisse ernst
nehmen:
· Alleinerziehende wünschen sich eine
Gesellschaft, die ihre besonderen Leistungen
anerkennt und würdigt
und ihnen ein Leben ohne Stigmatisierung und Benachteiligung
ermöglicht.
· Sie wünschen sich gute Arbeit zu
existenzsichernden Löhnen und ohne
Benachteiligung.
· Sie wünschen sich gute Bildungs- und
Betreuungsangebote, die ihren Kindern gleiche
und gute
Lebensperspektiven sichert und ihnen die zeitliche Flexibilität vor allem für
eigene Erwerbstätigkeit
gibt.
· Sie wünschen sich Zugang zu Aus- und
Weiterbildungsmöglichkeiten, die ihrer
besonderen Situation
gerecht werden.
· Sie wünschen sich gute Angebote und soziale
Netzwerke vor Ort, die ihnen Hilfen und
Unterstützung bei der
Bewältigung ihres Alltags, bei der Erziehung ihrer Kinder und
bei ihrer eigenen
Qualifizierung und ihrem beruflichen (Wieder-)Einstieg geben.
· Sie wünschen sich einen leichteren
Wiedereinstieg in den Beruf nach längeren
Erziehungspausen – durch
arbeitsrechtliche Ansprüche, eine spezialisierte
Arbeitsvermittlung und
Hilfen zur Schließung von eventuellen Qualifizierungslücken.
· Sie wünschen sich Zeit für Kinder, Zeit für den
Job – und ab und zu auch Zeit für sich
selbst.
· Sie wünschen sich Arbeitgeber, die ihre
Lebenssituation nicht als Nachteil sehen,
sondern ihre besondere
Alltagsleistung als Gewinn für das Unternehmen betrachten
und Familienfreundlichkeit
(von der flexiblen Arbeitszeitgestaltung bis zur
Kinderbetreuung) als
unternehmerischen Vorteil und echte Win-Win-Situation im
zunehmenden
Fachkräftewettbewerb sehen.
· Sie wünschen sich eine materielle
Grundsicherung, die ihnen ein Leben frei von
existenziellen Sorgen
ermöglicht.
· Sie wünschen sich einen Staat, der sie gegenüber
Ehe-Familien nicht benachteiligt
und dem alle Kinder
gleich viel wert sind, unabhängig vom Einkommen oder vom
Familienstand der
Eltern.
Der Weg zur
vollständigen Erfüllung dieser berechtigten Wünsche ist weit. Er erfordert ein
Umdenken in Politik,
Wirtschaft und Gesellschaft. Sie alle sollten sich die Wünsche von
Alleinerziehenden zum
gesellschaftspolitischen Ziel setzen.
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Um diesen Weg weiter zu
beschreiten und der Erfüllung der Bedürfnisse und Wünsche
von Alleinerziehenden
näher zu kommen, schlagen wir nachfolgende konkrete Schritte
vor, die bereits
kurzfristig realisierbar wären.
Vorschläge für konkrete
Schritte zur besseren Unterstützung von Alleinerziehenden
Handlungsfeld
„Betreuung und Infrastruktur“
1. Rechtsanspruch auf
ganztägige Kinderbetreuung für Alleinerziehende ab 2013
Ein bedarfsdeckendes
Angebot an Kinderbetreuungsplätzen und Ganztagsschulen
ist die entscheidende
Voraussetzung für die Sicherung des Lebensunterhalts durch
eigene Erwerbstätigkeit.
Die SPD fordert schon seit längerem, den Rechtsanspruch
auf Kinderbetreuung auf ganztägige
Betreuung zu erweitern, die vorschulischen
Betreuungseinrichtungen
schrittweise beitragsfrei zu stellen und die
Ganztagsschulangebote
flächendeckend und bedarfsgerecht auszubauen.
Für Alleinerziehende
wollen wir in einem ersten Schritt bereits kurzfristig konkrete
Verbesserungen
erreichen.
Deshalb fordern wir:
· einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für
ein- bis sechsjährige Kinder
sowie auf
Nachmittagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter für
Alleinerziehende
spätestens ab 2013. Zur Finanzierung fordern wir die
Bundesregierung auf, das
geplante „Betreuungsgeld“ nicht einzuführen und die
dafür vorgesehenen
Mittel von bis zu 2 Mrd. Euro jährlich in den Ausbau der
Kinderbetreuung zu
investieren;
· den Ausbau echter Ganztagsschulen konsequent
fortzusetzen und darüber hinaus
insbesondere für
Alleinerziehende Möglichkeiten der Ferienbetreuung
sicherzustellen
· flexiblere Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von
Kinderbetreuungsangeboten
auch außerhalb der
regulären Betreuungszeiten (abends oder am
Wochenende), um die
Vereinbarkeit der Kindererziehung auch mit atypischen
Arbeitszeiten (Schicht-,
Nacht-, Wochenendarbeit) bzw. entsprechende
Unterstützung in
Ausnahmesituationen zu gewährleisten;
· konsequente Schritte zur vollständigen
Beitragsfreiheit der Kinderbetreuung als
umfassende Entlastung auch
von Alleinerziehenden.
Zur Umsetzung fordern
wir die Bundesregierung auf, Gespräche mit Ländern und
Kommunen zum weiteren
Ausbau der Kinderbetreuungsangebote aufzunehmen und
verbindliche Angebote
für substanzielle Finanzierungsbeiträge des Bundes zu
unterbreiten.
Zusätzliche Belastungen für die Kommunen sind zu vermeiden.
Konkret fordern wir die
von der Bundesregierung für das unsinnige „Betreuungsgeld“
vorgesehenen Mitteln
stattdessen für den Ausbau der Kinderbetreuung einzusetzen.
Darüber hinaus muss ein
signifikanter Anteil der vom Bund zusätzlich in Aussicht
gestellten
Bildungsausgaben in den Ausbau der vorschulischen und
ganztagsschulischen
Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur investiert werden.
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Handlungsfeld
„Arbeitsvermittlung und gute Arbeit“
2. Spezialisiertes
Fallmanagement für Alleinerziehende und Eltern-Kind-Zentren
vor Ort
Alleinerziehende haben
oft besondere Hürden zu überwinden, um Arbeit zu finden.
Neben einer
ausreichenden Zahl an Betreuungsplätzen und einem
Mentalitätswandel bei
vielen Arbeitgebern sind Alleinerziehende vor allem auch auf
eine spezialisierte
Arbeitsberatung und -vermittlung angewiesen, die auf ihre
spezifischen,
individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, eng mit anderen
Angeboten und
Institutionen vor Ort zusammenarbeitet und auch die Vermittlung
einer verlässlichen
Kinderbetreuung umfasst.
Deshalb fordern wir:
· eine spezialisierte Betreuung von
Alleinerziehenden durch entsprechend geschulte
Fallmanagerinnen und
Fallmanager in den Arbeitsagenturen, die sich an der
individuellen
Lebenssituation und den jeweiligen Bedürfnissen der
Alleinerziehenden
orientieren und besser mit Betreuungseinrichtungen, den
Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe sowie anderen Hilfesystemen
zusammenarbeiten, sodass
alle Angebote vor Ort lückenlos und wirksam
ineinander greifen;
· eine deutliche Verbesserung der
Betreuungsrelation zwischen Fallmanagerinnen
und Fallmanagern
einerseits und betreuten Alleinerziehenden andererseits, um
mehr zeitliche
Ressourcen für eine intensivere Beratung und Betreuung
sicherzustellen. Dazu
ist eine Aufstockung des Personals in den Jobcentern und
Arbeitsagenturen
notwendig;
· dass mit jedem Arbeits- oder
Qualifizierungsangebot ein passendes,
bedarfsgerechtes Angebot
zur Kinderbetreuung verbunden wird;
· den Ausbau von Kindertagesstätten zu
Eltern-Kind-Zentren – als Regelangebot an
jedem Ort. Diese
Einrichtungen bieten neben einer qualitativen Kinderbetreuung
umfassende Hilfen und
niedrigschwellige Beratungsangebote „aus einer Hand“.
Davon profitieren gerade
auch Alleinerziehende, denen eine passgenaue und
wirkungsvolle
Unterstützung zur Verfügung gestellt wird.
3. Existenzsichernde
Löhne
Erwerbstätige
Alleinerziehende stehen häufig alleine in der Verantwortung, ein
Existenz sicherndes
Einkommen für sich und ihre Kinder zu erzielen.
Existenzsichernde Löhne
sind daher gerade für Alleinerziehende besonders wichtig.
Faire Löhne bedeuten
außerdem bessere Chancen auf eine existenzsichernde
Alterssicherung.
Da 90 Prozent der
Alleinerziehenden Frauen sind, sind sie häufig auch von den
immer noch bestehenden
Geschlechterungerechtigkeiten im Erwerbsleben betroffen,
insbesondere von der
fehlenden Entgeltgleichheit. Noch immer verdienen Frauen im
Schnitt 23 Prozent
weniger als Männer.
Deshalb fordern wir:
· gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige
Arbeit durch verbindliche gesetzliche
Regelungen;
· einen flächendeckenden, allgemeinen,
gesetzlichen Mindestlohn und vereinfachte
Möglichkeiten,
Tarifverträge allgemeinverbindlich werden zu lassen.
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4. Zeit für Kinder –
Flexibilität im Job
Alleinerziehende dürfen
nicht in die Mühlen zwischen Anforderungen des
Arbeitgebers und
Bedürfnissen ihrer Kinder geraten. Zeitflexibilität im Beruf hat für
sie eine größere
Bedeutung als für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zu
echter Flexibilität
gehören nicht nur entsprechende Teilzeitansprüche, sondern auch
echte
Wiederaufstockungsrechte, damit die Teilzeit nicht zur Falle wird.
Deshalb fordern wir:
· einen Rechtsanspruch auf Wiederaufstockung nach
Reduktion der Arbeitszeit
wegen Kinderbetreuung;
· die Absenkung bestehender Schwellen zur
flexibleren Inanspruchnahme von
Teilzeitansprüchen auch
in kleineren Betrieben und Unternehmen;
·Maßnahmen zur wirksamen Durchsetzung des im
Teilzeit- und Befristungsgesetz
verankerten
Diskriminierungsverbots, insbesondere auch um Lohngleichheit für
Beschäftigte in Teilzeit
sicherzustellen;
· sicherzustellen, dass die zeitlichen Bedürfnisse
von Teilzeitbeschäftigten bei der
Gestaltung von
betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen berücksichtigt werden
und die Teilnahme an
Fort- und Weiterbildung auch Teilzeitbeschäftigten
uneingeschränkt offen
steht.
Klar ist aber auch: Wir
können nicht alles per Gesetz regeln. Wir brauchen auch
einen Bewusstseinswandel
in der Arbeitswelt.
Handlungsfeld „Bildung
und Qualifizierung“
5. Teilzeit-Ausbildung
und nachholende Qualifizierung
Mehr als ein Viertel der
Alleinerziehenden und über die Hälfte der alleinerziehenden
Arbeitslosen haben keinen
beruflichen Abschluss. Bei jungen Müttern unter 25
Jahren beträgt der
Anteil ohne Berufsabschluss sogar bis zu 70 Prozent. Mit
fehlender Qualifikation
erhöht sich das Risiko von Armut und
Langzeitarbeitslosigkeit.
Gering qualifizierte
Alleinerziehende brauchen gute Bildungs- und
Qualifizierungsangebote,
die auf ihre Lebenswirklichkeit zugeschnitten sind. Dazu
gehören auch
Ausbildungsangebote in Teilzeitform sowie finanzielle Sicherheiten
während der Ausbildung.
Deshalb fordern wir:
·mehr Ausbildungsangebote in Teilzeitform für
Mütter und Väter, die Kinder
betreuen und keine
Ausbildung haben. Hierzu wollen wir geeignete
Anreizmodelle für
Betriebe entwickeln und geeignete Instrumente zur Sicherung
des Lebensunterhalts bei
Teilzeitausbildung prüfen und entwickeln. Für junge
Eltern, die innerhalb
der ersten drei Jahre nach der Schule keinen
Ausbildungsplatz
gefunden haben, wollen wir einen Rechtsanspruch auf eine
Teilzeitausbildung durch
staatliche Förderung einführen. Auch für Eltern, die
sich bereits in
Ausbildung befinden, müssen Möglichkeiten geschaffen werden,
die Ausbildung in
Teilzeit fort zu setzen.
· ein Angebot zur Anpassungsqualifizierung für das
aktuelle Niveau der beruflichen
Ausbildung, wenn sich
das Berufsbild des erlernten Berufes verändert hat;
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· einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose
Überprüfung des individuellen
Qualifizierungsbedarfs,
die wohnortnah durch die Agentur für Arbeit in
Zusammenarbeit mit
regionalen Weiterbildungsnetzwerken angeboten wird;
· einen Rechtsanspruch auf das geförderte
Nachholen eines Schulabschlusses, was
im Falle von
Kindererziehung auch in Teilzeitform möglich sein muss;
· die Weiterentwicklung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG),
sodass die
Ausbildungsförderung den Bedürfnissen Alleinerziehender besser
gerecht wird und auch
die Möglichkeit des Teilzeitstudiums zulässt. Neben der
grundsätzlichen Öffnung
des BAföG für die Förderfähigkeit des Teilzeitstudiums
gehören dazu auch die
Anhebung der förderrechtlichen Altersgrenze sowie eine
deutliche Anhebung des
Kinderbetreuungszuschlags. Außerdem wollen wir die
Ausbildungsförderung für
Schülerinnen und Schüler aus
einkommensschwachen
Familien ausweiten;
· ein Investitionsprogramm zum Ausbau der
Kinderbetreuung an Hochschulen,
wovon sowohl
alleinerziehende Studierende als auch alleinerziehende
Beschäftigte der
Hochschulen besonders profitieren würden.
Handlungsfeld
„gezielte finanzielle Unterstützung“
6. Weiterentwicklung des
Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag ist
eine zielgenaue Maßnahme für Geringverdienende. Er dient
dazu, dass Kinder von
Eltern mit geringem Erwerbseinkommen nicht in die
Bedürftigkeit
abrutschen. Unser Ziel ist es, den Kinderzuschlag so
weiterzuentwickeln und
auszuweiten, dass deutlich mehr Kinder zusätzlich aus der
Armutsfalle geholt und
insbesondere auch Alleinerziehende besser erreicht werden.
Deshalb fordern wir:
· die Absenkung der Mindesteinkommensgrenze und
den Verzicht auf die
Höchsteinkommensgrenze:
Damit würde der Kinderzuschlag nach unten und
oben weiter geöffnet.
Die Öffnung nach unten hilft Familien, die bisher in
sogenannter verdeckter
Armut leben. Mit der Öffnung nach oben wird ein
lineares Auslaufen der
Förderung gewährleistet und ein abrupter Abbruch der
Förderung vermieden;
· die Reduzierung der Anrechnungsquote von
Nichterwerbseinkommen (z.B.
Kindesunterhalt), die
Einführung einer Altersstaffelung und die Verbesserung
des Wahlrechts zwischen
Kinderzuschlag/Wohngeld einerseits und
Grundsicherung
andererseits.
· die jährliche Fortschreibung des Kinderzuschlags
nach Maßgabe der Entwicklung
der Regelsätze;
7. Weiterentwicklung des
Unterhaltsvorschusses
Der Unterhaltsvorschuss
unterstützt Alleinerziehende, wenn Unterhaltszahlungen für
das Kind vom anderen
Elternteil ausbleiben. Derzeit wird der Unterhaltsvorschuss
für maximal sechs Jahre
und höchstens bis zum 12. Geburtstag des Kindes
geleistet. Wir wollen
die Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern dadurch
verbessern, dass wir
diese Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss flexibler
gestalten.
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Deshalb fordern wir:
· eine Weiterentwicklung des
Unterhaltsvorschusses, bei der die maximale
Bezugsdauer verlängert
und die Altersgrenze von derzeit 12 Jahren angehoben
wird;
·Maßnahmen zur effektiveren Durchsetzung von
Unterhaltsansprüchen sowie zur
wirksameren
Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen aufgrund
ausgebliebener
Unterhaltszahlungen, auch um zusätzliche Belastungen für die
Kommunen zu vermeiden.
8. Weiterentwicklung der
Familienförderung
Wir wollen das System
der Familienförderung weiterentwickeln und konsequent an
dem Prinzip ausrichten,
dass dem Staat jedes Kind gleich viel wert ist. Außerdem
wollen wir das
Einkommensteuerrecht geschlechtergerecht weiterentwickeln.
Deshalb fordern wir:
· die Umstellung der steuerlichen Abzugsfähigkeit
von Kinderbetreuungskosten auf
einen Abzug von der
Steuerschuld, damit auch Alleinerziehende, die nur geringe
Steuern zahlen, stärker
von der Förderung profitieren. Unabhängig davon bleibt
die vollständige
Gebührenfreiheit der Kinderbetreuung unser Ziel;
· die Unterstützung von Familien mit niedrigem
Einkommen, haushaltsnahe
Dienstleistungen in
Anspruch nehmen zu können.
Alleinerziehende nicht
alleine lassen
Alleinerziehende
brauchen nicht nur politische Erklärungen, sondern tatsächliche
Unterstützung im Alltag,
aus der unmittelbaren Umgebung in der sie leben, von den
Unternehmen und
Betrieben, in denen sie arbeiten – und von der Politik.
Die schwarz-gelbe
Regierungskoalition hat keinen gesellschaftspolitischen
Gestaltungsanspruch. Ihr
Programm erschöpft sich in einer klientelorientierten
Steuerpolitik, die die
ohnehin Privilegierten in unserer Gesellschaft beschenkt und der
öffentlichen Hand die
finanziellen Spielräume entzieht, die Bund, Länder und Kommunen
brauchen, um unsere
Gesellschaft gerechter und lebenswerter zu machen und konkrete
Verbesserungen für die
Menschen umzusetzen.
Für uns ist klar:
Politik muss sich nach der Lebenswirklichkeit richten. Politik muss gute
Gesetze und gute
Rahmenbedingungen für die Lebenswirklichkeit schaffen und nicht
umgekehrt.
Alleinerziehende haben mehr Sorgen und Ängste vor Arbeitslosigkeit, Armut
und Einsamkeit als
andere. Wir wollen sie nicht alleine lassen. Kein Kind, keine Familie
darf zurück bleiben.