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An die Mitglieder der SPD
in den Wahlkreises Delmenhorst/Wesermarsch/Landkreis Oldenburg und
Cloppenburg/Vechta |
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Berlin, 7. Juni 2011 |
I. Zur Lage
Liebe Genossinnen und
Genossen,
Merkel erlebt ihr
energiepolitisches Waterloo. Die
Beschlüsse der Koalition vom 29. Mai und der Bundesregierung vom 6. Juni sind
das Dokument eines politischen Scheiterns. Jahrzehnte konservativer Atompolitik
und mehr als zehn Jahre aggressiver Polemik gegen den rot-grünen Atomausstieg
werden in diesen Tagen noch einmal des Irrtums überführt. Noch vor wenigen
Monaten hat Merkel mit der Laufzeitverlängerung den Ausstiegskonsens zerstört
und die Energiewende ausgehöhlt. So viel energiepolitisches Chaos, wie sie
angerichtet hat, gab es in Deutschland noch nie. Jetzt muss Merkel zum
rot-grünen Atomausstieg zurückkehren. Das ist der historische Erfolg einer
engagierten Anti-Atomkraft-Bewegung und es ist eine Bestätigung der
Energiewende, die wir Sozialdemokraten 1986 beschlossen und 1998 begonnen
haben.
In dieser Woche
befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit der schwarz-gelben
Irrtumsbereinigung in Sachen Energiepolitik. Wir haben nach Gesprächen mit
Teilnehmern der Ethik-Kommission zunächst offen gehalten, wie wir uns zu den
ersten noch ungenauen und im Einzelnen auch technisch unausgereiften
Vorstellungen der Koalition verhalten.
Klar erkennbar war das
Problem, dass es über nahezu zehn Jahre zu keinen weiteren Stilllegungen von
Atomkraftwerken kommen und erst 2021 und 2022 in einer Abschaltwelle der
Ausstieg vollzogen werden sollte. Hier hat sich am Freitag vergangener Woche
Entscheidendes bewegt. Alle 16 Länder standen ebenso wie die
SPD-Bundestagsfraktion gegen Merkel und haben auf Änderungen gedrängt. Im
Ergebnis hat die Bundesregierung einen gestuften, schrittweisen Ausstieg mit
Abschaltdaten für jedes AKW und ohne Revisionsklausel zugestanden. Auch die
Brennstoffsteuer, von der CSU in Frage gestellt, bleibt erhalten. Mit diesen
Änderungen sind die Chancen zu einem Konsens bei der Novelle des Atomgesetzes
größer geworden.
Offen bleibt die Frage
der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager ebenso wie die Inkraftsetzung des
neuen kerntechnischen Regelwerks, das Sicherheitsprüfungen auf der Höhe der
wissenschaftlichen Erkenntnisse ermöglicht. Die Experten-Anhörung am Mittwoch
wird weitere Klärungen ergeben.
Die übrigen
Gesetzentwürfe zur Fortsetzung der Energiewende sind weiter intensiv zu prüfen.
Wir erteilen keine Generalvollmachten, sondern machen unsere Abstimmung in
jedem Einzelfall von verantwortbaren und tragfähigen Inhalten abhängig.
Besonders sensibel ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das gegenüber der
jetzigen Rechtslage nicht verschlechtert werden darf.
Unter
Leitung von Hubertus Heil und Ulrich Kelber wird die weitere Bewertung mit den
zuständigen Arbeitsgruppen der Fraktion koordiniert. Wir werden bis zur 2./3.
Lesung der Energiegesetzgebung am 30. Juni nach eingehender Diskussion unsere
Position festlegen.
Die Zeit der Atomkraft
in Deutschland läuft ab. Die Entscheidungen sind gefallen. Weit über den Atomausstieg
hinaus geht es jetzt um die verantwortungsbewusste Gestaltung eines neuen
Energiezeitalters. Die SPD rückt dabei die wirtschaftliche und die soziale
Zukunft unseres Landes in den Mittelpunkt.
Deutschland soll
Industrieland bleiben. Die
Energiewende kann zu einem neuen Erfolgskapitel in der Industriegeschichte
unseres Landes werden oder sie kann in die Deindustrialisierung führen und die
erfolgreich gesenkte Arbeitslosigkeit wieder verschärfen. Es kommt auf gute
Politik an. Über die internationale Konkurrenzfähigkeit der Produktion
entscheiden künftig in geringerem Maße die Arbeitskosten, viel stärker jedoch
die Kosten für Energie, Rohstoffe und Materialien. Die Produktivität hängt
immer mehr davon ab, wie gering der Energieeinsatz im Verhältnis zum
Bruttosozialprodukt ist. Investitionen in Effizienz sind eine herausragende
Aufgabe. Ebenso aber brauchen wir tragfähige Strompreise für energieintensive
Unternehmen. Die SPD hat Anforderungen formuliert, um wettbewerbsfähige
Strompreise für Industrie und Mittelstand zu sichern. Wir wollen den schnellen
Bau von neuen Kraftwerkskapazitäten, vor allem bei den Stadtwerken. Dies
verstärkt auch die preisdämpfende Wirkung von mehr Wettbewerb am Strommarkt.
Wir wollen ein „industriepolitisches Monitoring“ der Preisentwicklung, mit der
Option, gefährdete Industrie gezielt zu entlasten. Über ein
Investitionsprogramm Energieeinsparung wollen wir die Unternehmen in die Lage
versetzen, ihre Energieproduktivität erheblich zu steigern.
Die Energiewende
muss sozial tragfähig sein. Nur
als Projekt der gesamten Gesellschaft kann sie gelingen. Die
einkommensschwachen Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht überfordert
werden. Wir brauchen einen Durchbruch der Effizienz auch in privaten
Haushalten. Wir setzen uns daher für einen Energieeffizienzfonds ein, der bei
der Anschaffung von sparsamen Technologien und Haushaltsgeräten hilft und als
weiteres Investitionsprogramm wirken wird. Auch die Stromkostenentwicklung der
privaten Verbraucher muss fortlaufend geprüft werden.
Liebe Genossinnen und
Genossen,
die Schuldenkrise
im Euroraum beschäftigt uns seit nun mehr als einem Jahr. Die inneren
Konflikte von CDU/CSU und FDP in der Euro-Frage treten offen zutage. 19 Stimmen
Vorsprung hat die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag. Sie ist nicht mehr
sicher. Aussagen wie die des CDU-Haushälters Klaus-Peter Willsch, er werde
neuen Hilfen nicht zustimmen, oder des FDP-Fraktionsvorsitzenden Brüderle,
weitere Hilfen würden nicht durchgewunken, geben die Stimmung wieder. Nachdem
lange Zeit unklar blieb, ob Schwarz-Gelb vor dem Europäischen Rat am 24. Juni
dem Deutschen Bundestag die eigene Position erläutern wird, hat die
Unionsfraktion gestern kurzfristig die Aufsetzung des Themas für Freitag
öffentlich gemacht.
Dies ist ganz offenbar
nicht das Ergebnis besserer Einsicht, was die Beteiligung des Parlaments
angeht. Vielmehr reagiert Merkel in Hektik auf die Schlagzeilen, dass
Griechenland ein Jahr nach dem ersten Rettungspaket von 110 Mrd. Euro erneut in
der Sackgasse steckt, dass neue Hilfen erforderlich werden und dass ihre
Kanzlermehrheit nicht mehr steht.
Die
SPD-Bundestagsfraktion wird sich in einer Fraktionssondersitzung am Donnerstag
mit der Frage der Euro-Rettung und den Entwicklungen in Griechenland
beschäftigen.
Eines
wird immer klarer: Jede dauerhaft tragfähige Lösung erfordert zwingend die Einführung
einer Finanztransaktionssteuer. Auch darüber wird der Bundestag in dieser
Woche beraten. Wir fordern in unserem parallel mit den französischen
Sozialisten eingebrachten Antrag nichts anderes, als dass auch Transaktionen
auf den Finanzmärkten einer Umsatzsteuer unterliegen.
Es war ganz wesentlich
die Finanzmarktkrise, die zur Verschärfung der Staatsschuldenkrise in der
Eurozone geführt hat. Dies vor Augen, haben wir die schwarz-gelbe Koalition
früh gewarnt, dass ein einseitiges Spardiktat schwache Länder wie Griechenland
nicht vor der Pleite retten wird. Das Land steckt jetzt in einer
Schulden-Rezessions-Spirale. Es hat heute eine höhere Staatsverschuldung und
muss höhere Zinsaufschläge zahlen als zum Zeitpunkt des ersten Rettungspakets
vor einem Jahr. Wir haben schon im Mai 2010 davor gewarnt, die tieferen
Ursachen der Krise auszublenden und die Beteiligung der Finanzmärkte
abzublocken. Merkel jedoch hat das Prinzip preisgegeben, dass Haftung und
Risiko in einer Hand liegen müssen. Das Motto ihres Handelns war: Der Staat
garantiert, der Kapitalmarkt profitiert. Eine Beteiligung der Gläubiger
Griechenlands an den Sanierungsmaßnahmen wurde bewusst ausgeschlossen.
Stattdessen können Finanzinvestoren hohe Zinsen einstreichen, für die letztlich
die Steuerzahler aller Euro-Staaten gerade stehen müssen. Griechenland hat
davon nichts. Jede Sparanstrengung wird durch die hohen Zinsen wieder
aufgefressen. Eine neue Perspektive auf reale Investitionen, Wachstum und
wirtschaftliche Erholung fehlt.
Jede Konsolidierung
eines Staates, die dauerhaft gelingen soll, braucht zugleich ein Wachstums- und
Modernisierungsprogramm. Es gibt den Menschen Hoffnung und setzt die
ökonomischen Kräfte der Gesundung frei.
Euer
Holger
Ortel
II. Zur Woche
Finanztransaktionssteuer
in Europa einführen
Transaktionen auf
Finanzmärkten werden zurzeit nicht besteuert. Somit leistet der Finanzsektor
weder einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens noch zur Begleichung der
Kosten, die er in der Finanzkrise mit verursacht hat. Eine
Finanztransaktionssteuer würde den Finanzmarkt stabilisieren und insbesondere
kurzfristige und spekulative Transaktionen eindämmen. Angesichts globalisierter
Finanzmärkte ist eine weltweite Steuer sinnvoll. Bei Umsetzungsproblemen muss
sie zunächst auf europäischer Ebene eingeführt werden. Das Europäische
Parlament hat bereits fraktionsübergreifend mit großer Mehrheit für eine solche
Steuer gestimmt. Doch obwohl die deutsche Regierung im Sommer 2010 ankündigte,
sich gemeinsam mit der französischen Regierung dafür einzusetzen, ist seither
nichts geschehen. In einer gemeinsamen Initiative mit der Fraktion der
französischen Sozialisten in der Assemblée Nationale fordern wir daher die
deutsche und französische Regierung dazu auf, vor dem Europäischen Rat im
Oktober 2011 eine mit den europäischen Partnern abgestimmte Gesetzesinitiative
zur Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer vorzulegen. Alle
Transaktionen sollen mit einem Steuersatz von 0,05 Prozent besteuert werden.
Die Bemessungsgrundlage der Finanztransaktionssteuer muss dabei alle börslichen
und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen und Derivaten
sowie alle Devisentransaktionen umfassen. Das Aufkommen aus der
Finanztransaktionssteuer soll in die jeweiligen nationalen Haushalte fließen.
Die Steuer sollte mit allen EU-Partnern, notfalls aber vorerst in der Euro-Zone
oder von mehreren EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden. Die Fachausschüsse des
Bundestages sind über die Verhandlungen über eine Gesetzesinitiative zu
informieren.
Kooperativen
Föderalismus in der Bildung stärken
Der
Bildungsföderalismus hat sich grundsätzlich bewährt. Angesichts neuer
gesellschaftlicher Entwicklungen und bildungspolitischer Herausforderungen muss
er jedoch im Sinne eines kooperativen Föderalismus weiter entwickelt werden. Um
die Transparenz und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens zu stärken, brauchen
wir eine neue Kooperationsnorm von Bund und Ländern für Bildung. In unserem Antrag
fordern wir die Regierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des
Grundgesetzes auf, der eine weitergehende Kooperationsmöglichkeit zwischen Bund
und Ländern schafft. Bund und Länder sollen gemeinsame Leistungs- und
Qualitätsstandards entwickeln und bei Maßnahmen zur Sicherstellung der
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens zusammenwirken können.
Bildungszusammenarbeit
weiterentwickeln
Angesichts
wachsender Aufgaben im Bildungsbereich und gleichzeitiger
Konsolidierungserfordernisse der öffentlichen Haushalte kann die nachhaltige
Verbesserung des Bildungswesens nur durch konstruktive Zusammenarbeit von Bund,
Ländern und Kommunen gelingen. Die Qualifizierungsinitiative sowie das Ziel,
die Bildungsausgaben bis spätestens 2015 auf 7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes
zu steigern, gehen in die richtige Richtung. Allerdings gibt es bisher keine
einvernehmliche Finanzierungsregelung. In unserem Antrag fordern wir die
Regierung und die Länder dazu auf, für die Stärkung des Bildungswesens ab 2015
jährlich mindestens 20 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der
Bund soll davon mindestens 10 Milliarden Euro übernehmen. Bund und Länder
sollen einen nationalen Bildungspakt für den nachhaltigen Ausbau und die
Qualitätssicherung der Bildungsinfrastrukturen in allen Bildungsbereichen
schließen. Priorität müssen dabei das Ganztagsschulprogramm II,
Schulsozialarbeit und frühkindliche Bildung haben. Zudem muss der nationale
Bildungsbericht weiterentwickelt werden. Ziel ist die Etablierung und Unterstützung
einer gemeinsamen Zielorientierung mit nachprüfbaren Benchmarks von Bund,
Ländern und Kommunen. Bund und Länder werden aufgefordert, eine gemeinsame
Arbeitsgruppe einzurichten, um die Vereinbarung zu einem Nationalen
Bildungspakt und zur Weiterentwicklung des Nationalen Bildungsberichts
vorzubereiten. Dem Bundestag sollen bis zum 1. Juli 2011 entsprechende Konzepte
vorgelegt werden.
Hochschulpakt
aufstocken
Die Aussetzung der
Wehrpflicht wird zu einer zusätzlichen Studienplatznachfrage führen, über deren
Höhe unterschiedliche Schätzungen vorliegen. Die 275.000 zusätzlichen
Studienanfängerplätze, die mit dem Hochschulpakt bis 2015 geschaffen werden
sollen, werden für ein bedarfsgerechtes Studienplatzangebot für alle
Interessierten nicht ausreichen. Wir brauchen daher einen Hochschulpakt-Plus,
der die Ausbauziele erhöht und ihre Finanzierung sicherstellt. Unser Antrag
fordert die Regierung dazu auf, mit den Ländern über eine Aufstockung des
Hochschulpaktes um mindestens 60.000 zu verhandeln, damit der zusätzliche
Bedarf an Studienplätzen bis 2015 gedeckt wird. Anfallende Kosten soll
überwiegend der Bund übernehmen. Über geplante Maßnahmen soll dem Bundestag
Bericht erstattet werden.
Alphabetisierung
und Grundbildung fördern
Die aktuelle
Alphabetisierungsstudie zeigt, dass die Zahl funktionaler Analphabeten, d. h.
Menschen mit unzureichender Lese- und Schreibkompetenz, unter den
erwerbsfähigen Erwachsenen bei 14,5 Prozent liegt, was 7,5 Millionen Personen
entspricht. Sie ist damit doppelt so hoch wie bisher angenommen. Betroffen sind
vor allem Männer und die Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen und der 18- bis
29-Jährigen. Bisherige Bemühungen reichen nicht aus, um die betroffenen
Menschen aus dem sozialen und ökonomischen Abseits zu holen und ihre gesellschaftliche
Teilhabe zu sichern. Auch angesichts der UN-Dekade der Alphabetisierung
(2003-2012), die weltweit die Halbierung der Analphabetenquote zum Ziel hat,
brauchen wir ein umfassendes Konzept, mit dem Analphabetismus und fehlende
Grundbildung zu einem gesamtgesellschaftlichen und gesamtpolitischen Anliegen
wird. Unser Antrag fordert die Regierung dazu auf, gemeinsam mit Ländern und
Kommunen einen „Grundbildungspakt“ (Alpha-Pakt) zu schließen, um die Anzahl der
funktionalen Analphabeten zu halbieren. Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften,
Sozialverbände, Kirchen und Medien sollen an seiner Entwicklung und Umsetzung
beteiligt werden. Der Bund muss jährlich mindestens 20 Millionen Euro für den
Pakt bereitstellen. Die Schaffung von 100.000 Alphabetisierungskursplätzen
steht dabei im Vordergrund. Gemeinsam mit den Ländern müssen für diese Kurse
qualitätssichernde Rahmenstandards festgelegt und Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen für die Lehrenden entwickelt werden. Zudem fordern wir
Grundbildungsmaßnahmen in Betrieben, an denen auch die Sozialpartner beteiligt
werden. Ein flächendeckendes Netz der qualitativen Bildungsberatung für alle
muss aufgebaut und die statistische Datenlage sowie die Bildungsforschung
ausgebaut werden.
UNIFIL-Mandat
verlängern
Das UN-Mandat UNIFIL
besteht seit 2006. Es soll diese Woche um ein weiteres Jahr verlängert werden.
In seinem ersten Jahr hat das Mandat maßgeblich dazu beigetragen, den gewaltsam
eskalierten Konflikt im Libanon politisch einzuhegen. Die damals neu
geschaffene maritime Komponente der UNIFIL-Mission war die Voraussetzung für
eine Überwindung des seeseitigen Embargos gegen den Libanon. Als
Oppositionspolitiker setzte Guido Westerwelle damals die Ablehnung des Mandates
im Bundestag auch gegen den Rat seiner Fachpolitiker durch. Im
Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP wurde die schrittweise Beendigung
des UNIFIL-Mandats in Aussicht gestellt. Nun bringt die Regierung die
anstehende Mandatsverlängerung mit dem strategischen Interesse an einem
dauerhaften Frieden im Nahen Osten in Zusammenhang. Die SPD hat von Anfang an
die strategische Bedeutung dieses Mandats erkannt. Mittlerweile ist es
vorwiegend auf die Ausbildung der libanesischen Streitkräfte ausgerichtet. Wir
werden der Verlängerung des UNIFIL-Mandats zustimmen.
KFOR-Mandat
verlängern
Das KFOR-Mandat der
NATO läuft seit 1999. Diese Woche soll das Bundeswehrmandat in diesem Rahmen um
ein weiteres Jahr verlängert werden. Von ursprünglich 55.000 NATO-Soldaten, die
durch KFOR zum Einsatz kamen, leisten mittlerweile noch 5.500 Dienst. Der
deutsche Beitrag wurde von fast 6.000 eingesetzten Soldaten im Jahr 2000 auf
knapp 1.000 abgesenkt. Gleichzeitig stieg die Zahl der Polizisten,
Staatsanwälte und Richter, die im Rahmen der EU-Rechtsstaatsmission EULEX zum
Einsatz gebracht wurden. Mit der Reduzierung des militärischen Engagements
können die internationale Gemeinschaft und die EU sich verstärkt auf politische
Herausforderungen im Kosovo konzentrieren. Mit einer Reduzierung des deutschen
militärischen Engagements um fast ein Viertel ist die deutsche Außenpolitik nun
in besonderer Weise gefordert. Es gilt, eine regionale Regelung der Konflikte
mit politischen Initiativen zu unterstützen und eine Anerkennung der bislang
umstrittenen Staatsgrenzen in der Region zu befördern. Wir werden der
Verlängerung des KFOR-Mandats zustimmen.
Mittelkürzung beim
CO2-Gebäudesanierungsprogramm zurücknehmen
Die Regierung hat
umfangreiche Mittelkürzungen bei den KfW-Förderprogrammen „Energetisch Bauen“
und „Energetisch Sanieren“ angekündigt. Da 40 % der CO2-Emmissionen
dem Gebäudebestand zuzurechnen sind, konterkariert die Kürzung die nationale
und internationale Zielsetzung beim Klimaschutz. Auch die Auswirkungen für
Beschäftigung im Handwerk und Mittelstand sowie auf die Konjunktur sind nicht
zu unterschätzen. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Regierung in unserem
Antrag auf, die Mittelkürzungen zurückzunehmen. Stattdessen sollen die Mittel
für die CO2-Gebäudesanierung verstetigt werden, um
Planungssicherheit für die betroffenen Wirtschaftszweige zu gewährleisten und
den Klimaschutzzielen gerecht zu werden. Zudem muss das CO2-
Gebäudesanierungs-programm sinnvoll mit anderen Förderprogrammen verknüpft
werden. Weiterhin sind bessere Beratungsmöglichkeiten und Kontrollmechanismen
notwendig. Das Programm ist zudem im Hinblick auf größere Wohneinheiten und
Quartiersbezug weiterzuentwickeln.
Opfern von Unrecht
und Misshandlungen in Erziehungsheimen helfen
Ehemalige Heimkinder
aus westdeutschen Heimen haben sich 2006 an den Petitionsausschuss des
Bundestages gewandt und Entschädigungsleistungen für erlittenes Unrecht und
Leid, eine Entschuldigung des Bundestages sowie die wissenschaftliche
Aufarbeitung der Thematik gefordert. Der Petitionsausschuss hat ihr Anliegen in
seiner Beschlussempfehlung anerkannt. Da für eine generelle Regelung über
Entschädigung und Rentenanerkennung keine Rechtsgrundlage bestand und die
individuellen Ansprüche der Heimkinder gegenüber den Trägern verjährt waren,
empfahl der Petitionsausschuss die Einsetzung eines Runden Tisches. Im Februar
2009 richtete der Bundestag im fraktionsübergreifenden Konsens einen Runden
Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ ein. Seine im Konsens
beschlossenen Empfehlungen wurden am 19. Januar 2011 dem Bundestagspräsidenten
überreicht. Das Schicksal von Kindern und Jugendlichen in Heimen in der DDR
wurde nicht vom Runden Tisch behandelt, weil sich dessen Arbeit auf die
Petitionen zum Schicksal ehemaliger Heimkinder in der Bundesrepublik
Deutschland bezog. Mit einem interfraktionellen Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU, FDP, Bündnis90/DIE GRÜNEN und der SPD wird nun das erlittene Unrecht
und Leid anerkannt, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Heimen in der
alten Bundesrepublik und in der DDR widerfahren ist. Angemessene Lösungen und
Wiedergutmachung werden eingefordert. Die Regierung wird aufgefordert, dem
Bundestag in Abstimmung mit den betroffenen Ländern und Kirchen eine Umsetzung
der Lösungsvorschläge des Runden Tisches Heimerziehung vorzulegen. Bis Juni
2013 soll über die Umsetzung berichtet werden. Kindern und Jugendlichen, die in
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen der DDR Unrecht erlitten haben, müssen
Hilfen bekommen, die den Vorschlägen des Runden Tisches Heimerziehung
gleichwertig sind. Die weitere wissenschaftliche Aufarbeitung ist
sicherzustellen. Für andere Opfergruppen sollen in Abstimmung mit den
betroffenen Ländern Regelungen gefunden werden.
Adulte
Stammzellenforschung ausweiten
Bei der adulten
Stammzellforschung und regenerativen Medizin werden Prozesse der Zell-, Gewebe-
und Organfunktion und -regeneration untersucht, um daraus klinische Anwendungen
zu entwickeln. Dabei geht es um den möglichen Ersatz dieser Funktionen sowie
die Wiederherstellung von Gewebe durch Reparaturprozesse im Körper. Obwohl dies
bislang als Grundlagenforschung gilt, deuten Studien auf neue
Heilungsmöglichkeiten auf diesem Forschungsgebiet hin. Das Ziel muss sein, neue
Therapien bis zur Anwendungsreife zu bringen und dabei ein hohes
Qualitätsniveau und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu
gewährleisten. Gleichzeitig bedarf es einer umfassenden Risiko- und
Nutzenbewertung. Eine kontinuierliche finanzielle Förderung sowie adäquate
wissenschaftliche Infrastruktur sind dabei zentral. In unserem Antrag fordern
wir die ausweiten
Bei der adulten
Stammzellforschung und regenerativen Medizin werden Prozesse der Zell-, Gewebe-
und Organfunktion und -regeneration untersucht, um daraus klinische Anwendungen
zu entwickeln. Dabei geht es um den möglichen Ersatz dieser Funktionen sowie die
Wiederherstellung von Gewebe durch Reparaturprozesse im Körper. Obwohl dies
bislang als Grundlagenforschung gilt, deuten Studien auf neue
Heilungsmöglichkeiten auf diesem Forschungsgebiet hin. Das Ziel muss sein, neue
Therapien bis zur Anwendungsreife zu bringen und dabei ein hohes
Qualitätsniveau und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu
gewährleisten. Gleichzeitig bedarf es einer umfassenden Risiko- und
Nutzenbewertung. Eine kontinuierliche finanzielle Förderung sowie adäquate
wissenschaftliche Infrastruktur sind dabei zentral. In unserem Antrag fordern
wir die Regierung auf, die Förderung der adulten Stammzellforschung auszubauen
und ein Zentrum für klinische Studien in der regenerativen Medizin
einzurichten. Die Standardisierung von Herstellungsprozessen und die
Qualitätssicherung von Produkten muss vorangetrieben werden. Auch der
Wissenstransfer zwischen Forschung und Unternehmen zur Entwicklung innovativer
wettbewerbsfähiger Therapien und Produkte soll erleichtert werden. Kleine und
mitteständische Unternehmen sind bei der Forschungsförderung zu
berücksichtigen. Die Schaffung einer Deutschen Nabelschnurdatenbank soll
geprüft werden. Schließlich ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit der
Bundesministerien für Bildung und Forschung, Gesundheit, Justiz sowie
Wirtschaft und Technologie zu verbessern. Ziel muss dabei die Entwicklung einer
integrierten Strategie zur Förderung der adulten Stammzellforschung und
regenerativen Medizin sein.
Eingetragene
Lebenspartnerschaften gleichstellen
Für gleichgeschlechtliche
Paare besteht seit 2001 die Möglichkeit, den gesicherten Rechtsrahmen der
Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu nutzen. Jedoch sind Eingetragene
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner Eheleuten bis heute nicht in allen
Bereichen gleichgestellt. Dies betrifft vor allem die gemeinsame Adoption eines
Kindes, sowie Regelungen im Steuerrecht und im Bereich des öffentlichen
Dienstes. In unserem Antrag fordern wir die Regierung dazu auf, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der eingetragene Lebenspartnerschaften in allen
Bereichen mit der Ehe gleichstellt und bestehende Benachteiligungen abschafft.
Schutz vor
Krankenhausinfektionen verbessern
Die Zahl der
Krankenhausinfektionen steigt trotz bisheriger Maßnahmen stetig. Dies gefährdet
nicht nur die betroffenen Patientinnen und Patienten, sondern bedeutet auch
einen wirtschaftlichen Schaden für Krankenhäuser und das Gesundheitssystem. Die
Regierung hat trotz Ankündigungen keine konkreten Pläne zur Verbesserung der
Krankenhaushygiene vorgelegt. Damit besteht kein einheitlicher Standard auf
Bundesebene, obwohl einige Bundesländer über Krankenhaushygieneverordnungen
verfügen. In unserem Antrag fordern wir die Regierung daher zu einer Ergänzung
des Infektionsschutzgesetzes auf. In allen deutschen Krankenhäusern müssen
genug Fachärzte für Hygiene und Hygienefachpflegekräfte eingesetzt werden, um
Hygieneempfehlungen und Infektionsschutz umzusetzen. Die Bundesländer sollen
beim Erlass adäquater Hygieneverordnungen unterstützt werden.
Ausweitung von
Rüstungsexporten verhindern
Deutschland
ist mit einem Anteil von elf Prozent am weltweiten Waffenexport nach den USA
und Russland der drittgrößte Waffenexporteur. Durch die Umstrukturierung der
Bundeswehr werden beträchtliche Waffenarsenale frei, so dass dieser Anteil
weiter wachsen könnte. Seit 2000 verpflichten die „Politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“
zu restriktiver Rüstungsexportpolitik und einer umsichtigen Genehmigungspraxis
von Exportgeschäften. Die jetzige Regierung spricht in ihrem Koalitionsvertrag
aber nicht mehr von einer „restriktiven“, sondern nur noch von einer
„verantwortungsbewussten“ Genehmigungspolitik. Zudem hat die Regierung
angekündigt, die Genehmigungspraxis für Rüstungsgüter EU-weit zu harmonisieren,
bürokratische Hemmnisse abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. Gleichzeitig
drängen Rüstungshersteller angesichts sinkender Auftragsnachfrage der
Bundeswehr darauf, Restriktionen für Rüstungsausfuhren abzuschwächen. Vor
diesem Hintergrund fordern wir die Regierung in unserem Antrag zu einer
restriktiven Genehmigungspraxis auf. Rüstungspolitische Grundsätze dürfen nicht
durch europäische Harmonisierung verwässert werden. Der Bundestag ist
frühzeitig in den Entscheidungsprozess über Rüstungsexporte einzubeziehen. Die
Verhandlungen für ein Waffenhandelsabkommen müssen mit einer möglichst großen
Anzahl von Staaten zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.
Nichtregierungsorganisationen sind partnerschaftlich in die Verhandlungen
einzubinden. Exportgenehmigungen für kleine und leichte Waffen sind zu
reduzieren. In der Industriepolitik sollen Ansätze der Konversion wiederbelebt
werden. Zudem ist der Endverbleib von Rüstungsgütern und Waffen
sicherzustellen. Schließlich soll der Rüstungsexportbericht der Regierung
schneller und in verlässlicher Zeitfolge veröffentlicht werden.
Europäische Außen-
und Sicherheitspolitik interparlamentarisch begleiten
Obwohl die
Hauptkompetenz in der Außen- und Sicherheitspolitik weiterhin bei den Mitgliedstaaten
der EU liegt, ist sie durch den Vertrag von Lissabon stärker europäisiert
worden. Bei der Entwicklung parlamentarischer Kontrollstrukturen für die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik/ Gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GASP/GSVP) geht es nun um die Stärkung parlamentarischer
Beteiligungsrechte. Die Vernetzung von Parlamentariern der nationalen und der
europäischen Ebene ist dabei maßgeblich für eine effektive Kontrolle. So werden
die Einflussmöglichkeiten des Europäischen Parlamentes gegenüber der
EU-Kommission, der Hohen Vertreterin und dem Europäischen Auswärtigen Dienst
optimal genutzt. Die Rolle der Parlamente wird dadurch im Prozess der
Europäisierung der Außen- und Sicherheitspolitik langfristig gestärkt. In
unserem Antrag fordern wir die Regierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die
parlamentarische Kontrolle der GASP/GSVP alle Bereiche umfasst. Weiterhin soll
eine interparlamentarische Konferenz für die GASP/GSVP gegründet werden, die
den Austausch zwischen nationalen und europäischen Parlamentariern verbessert.
Die Konferenz muss von der Hohen Vertreterin und dem Europäischen Auswärtigen
Dienst Berichte zu allen Bereichen der GASP/GSVP einfordern können. Sie soll
zweimal im Jahr in Brüssel tagen und ein ständiges Sekretariat erhalten.
Deutsch-polnische
Zusammenarbeit verstärken
Anlässlich des
20jährigen Bestehens des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages würdigen
wir mit einem interfraktionellen Antrag die Fortschritte in der Zusammenarbeit
in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Umwelt sowie grenzüberschreitender
Zusammenarbeit, Kultur, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichem Austausch.
Bestehende Kooperationen sollen weiter vertieft und Polen soll während seiner
EU-Ratspräsidentschaft umfassend unterstützt werden. Die Bundesregierung wird
dazu aufgefordert, dem Bundestag das mit der polnischen Regierung abgestimmte
Arbeitsprogramm für deutsch-polnische Zusammenarbeit vorzulegen und über dessen
Umsetzung zu informieren. Die bestehenden Regierungskonsultationen und
Abstimmungsmechanismen sollen ausgebaut werden. Die Zusammenarbeit im Weimarer
Dreieck muss mit konkreten Projekten vor allem im Jugendbereich vorangetrieben
werden. Nicht nur die polnische EU-Ratspräsidentschaft, sondern auch Polens Weg
in die Eurozone sowie die Nachbarschaftspolitik der EU gegenüber östlichen
Partnern sind von der Regierung umfassend zu unterstützen. Die Zusammenarbeit
in den Bereichen Klimapolitik, Verkehr, Minderheitenförderung, Sprachförderung,
Bildung und Wissenschaft, Nachwuchs sowie zwischen verschiedenen Politikebenen
muss gefördert werden.
UN-Menschenrechtsrat
stärken
Der
UN-Menschenrechtsrat ist als Nachfolgeorganisation der
UN-Menschenrechtskommission das wichtigste internationale
Menschenrechtsgremium. Fünf Jahre nach seiner Einrichtung überprüft der Rat
seine Tätigkeit und Funktionsweise und wird der UN-Generalversammlung diesen
Herbst darüber Bericht erstatten. Bereits jetzt zeichnen sich trotz vieler
konstruktiver Vorschläge nur wenige Veränderungen ab. Daher fordern wir in
unserem Antrag die Regierung auf, den Review-Prozess konstruktiv zu begleiten
und den Dialog über die Funktionsweise des Menschenrechtsrats auf staatlicher
und nicht-staatlicher Ebene auch darüber hinaus fortzusetzen. Der
Menschenrechtsrat muss im Verhältnis zum UN-Sicherheitsrat gestärkt werden. Für
eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik sind eine Reihe von Faktoren
ausschlaggebend: Die Mitgliedsstaaten müssen bestimmte menschenrechtliche
Kriterien erfüllen. Der Menschenrechtsrat muss rasch und angemessen auf
Menschenrechtsverletzungen reagieren. Die regelmäßige Überprüfung der Staaten
benötigt einen Follow-up-Mechanismus. Sonderverfahren sollen politisch
unabhängig sein und von den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Das
UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, nationale Menschenrechtsinstitutionen
und Nichtregierungsorganisationen müssen ihre Expertise in die Arbeit des Rates
einbringen können.
Menschenrechtliche
Verantwortung von Unternehmen
In einer
globalisierten Welt steigt der Einfluss internationaler Konzerne. Staatliche
Kontrollmechanismen reichen nicht aus, um die Menschenrechte zu schützen.
Deshalb will der UN-Menschenrechtsrat im Juni dieses Jahres Leitlinien für
menschenrechtlich verantwortliches unternehmerisches Handeln verabschieden. Die
Leitlinien führen bestehende Normen und Mechanismen zusammen und schaffen
Transparenz in Bezug auf rechtliche Verpflichtungen, freiwillige Initiativen
und bisher unklare Verantwortlichkeiten. Adressaten sind Staaten und
Unternehmen gleichermaßen. Die Leitlinien beruhen auf drei Säulen: der
staatlichen Verpflichtung, die Menschenrechte gegen Verletzungen Dritter zu
schützen (protect), der Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu
respektieren (respect) und dem Zugang der Opfer zu effektiven Beschwerde- und
Abhilfemaßnahmen gerichtlicher und nicht-gerichtlicher Art (remedy). In unserem
Antrag fordern wir die Regierung dazu auf, sich für die Annahme, Umsetzung und
Weiterentwicklung der Leitlinien sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene
einzusetzen. Dabei müssen die Beteiligung der Zivilgesellschaft, Berichts- und
Offenlegungspflichten für Unternehmen, Menschenrechtsklauseln in
Freihandelsabkommen der EU, Unternehmensstrafbarkeit sowie
Unternehmenssorgfaltspflichten im Vordergrund stehen.
Barrierefreien
Tourismus ermöglichen
Barrierefreies Reisen
ist für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
essentiell. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2009 verpflichtet, die Umsetzung von
Barrierefreiheit zu gewährleisten. Bei Unterkünften, Freizeitangeboten, Verkehr
und Kommunikation müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Menschen
mit Behinderungen möglichst selbständig reisen können. Das wirtschaftliche Potential
in diesem Sektor ist groß. Zudem profitieren auch ältere Menschen und Eltern
mit Kindern von Barrierefreiheit. In unserem Antrag fordern wir die Regierung
auf, Maßnahmen zur besseren Koordinierung und gezielten Förderung von
barrierefreiem Tourismus zu ergreifen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit muss
auf allen politischen Ebenen geleistet werden. Die Einbindung der Betroffenen
bzw. ihrer Verbände ist unerlässlich. Die Nationale Koordinationsstelle
Tourismus für Alle e. V. soll zu einer Kompetenzstelle für barrierefreien
Tourismus ausgebaut werden. Barrierefreiheit muss zu einem Vergabekriterium für
Fördermittel des Bundes bestimmt werden. Die Zugänglichkeit von öffentlich
genutzten Gebäuden, Denkmälern, aber auch von Großveranstaltungen muss gewährleistet
werden. Barrierefreiheit soll auch im Schienenfernverkehr und im öffentlichen
Nahverkehr umgesetzt werden. Sie muss zur Grundlage aller Bauvorhaben werden.
Barrierefreie Tourismusangebote sind stärker zu vermarkten und ein bundesweit
qualitätsgeprüftes Gütesiegel „Barrierefreier Tourismus für Alle“ ist
einzuführen.
Rechte indigener
Völker stärken
Indigene
Völker sind in ihren Lebensgrundlagen, Rechten und der gesellschaftlichen und
politischen Teilhabe weltweit bedroht. Das ILO-Übereinkommen 169 ist das
einzige völkerrechtlich verbindliche Dokument, das die Rechte indigener Völker
weltweit und umfassend anerkennt. Auch Deutschland sollte es ratifizieren, um
seiner internationalen Verantwortung als Mitglied des Sicherheitsrates
nachzukommen und seine Glaubwürdigkeit gegenüber Verhandlungspartnern mit
indigener Bevölkerung zu stärken. In unserem gemeinsamen Antrag mit
Bündnis90/DIE GRÜNEN fordern wir die Regierung auf, das ILO-Übereinkommen 169
und die relevanten UN-Resolutionen über die Rechte indigener Völker in
nationales Recht umzusetzen. Auf internationaler Ebene muss sich die Regierung
für deren Umsetzung auch in anderen Ländern und bei internationalen,
multilateralen und bilateralen Abkommen einsetzen. Indigene Völker müssen in
die Entscheidungsprozesse internationaler Organisationen stärker eingebunden
und an der Entwicklungszusammenarbeit beteiligt werden.