An die

Mitglieder der SPD in den Wahlkreises Delmenhorst/Wesermarsch/Landkreis Oldenburg und Cloppenburg/Vechta

Berlin, 7. Juni 2011

 

 

 I. Zur Lage

Liebe Genossinnen und Genossen,

Merkel erlebt ihr energiepolitisches Waterloo. Die Beschlüsse der Koalition vom 29. Mai und der Bundesregierung vom 6. Juni sind das Dokument eines politischen Scheiterns. Jahrzehnte konservativer Atompolitik und mehr als zehn Jahre aggressiver Polemik gegen den rot-grünen Atomausstieg werden in diesen Tagen noch einmal des Irrtums überführt. Noch vor wenigen Monaten hat Merkel mit der Laufzeitverlängerung den Ausstiegskonsens zerstört und die Energiewende ausgehöhlt. So viel energiepolitisches Chaos, wie sie angerichtet hat, gab es in Deutschland noch nie. Jetzt muss Merkel zum rot-grünen Atomausstieg zurückkehren. Das ist der historische Erfolg einer engagierten Anti-Atomkraft-Bewegung und es ist eine Bestätigung der Energiewende, die wir Sozialdemokraten 1986 beschlossen und 1998 begonnen haben.

In dieser Woche befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit der schwarz-gelben Irrtumsbereinigung in Sachen Energiepolitik. Wir haben nach Gesprächen mit Teilnehmern der Ethik-Kommission zunächst offen gehalten, wie wir uns zu den ersten noch ungenauen und im Einzelnen auch technisch unausgereiften Vorstellungen der Koalition verhalten.

Klar erkennbar war das Problem, dass es über nahezu zehn Jahre zu keinen weiteren Stilllegungen von Atomkraftwerken kommen und erst 2021 und 2022 in einer Abschaltwelle der Ausstieg vollzogen werden sollte. Hier hat sich am Freitag vergangener Woche Entscheidendes bewegt. Alle 16 Länder standen ebenso wie die SPD-Bundestagsfraktion gegen Merkel und haben auf Änderungen gedrängt. Im Ergebnis hat die Bundesregierung einen gestuften, schrittweisen Ausstieg mit Abschaltdaten für jedes AKW und ohne Revisionsklausel zugestanden. Auch die Brennstoffsteuer, von der CSU in Frage gestellt, bleibt erhalten. Mit diesen Änderungen sind die Chancen zu einem Konsens bei der Novelle des Atomgesetzes größer geworden.

Offen bleibt die Frage der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager ebenso wie die Inkraftsetzung des neuen kerntechnischen Regelwerks, das Sicherheitsprüfungen auf der Höhe der wissenschaftlichen Erkenntnisse ermöglicht. Die Experten-Anhörung am Mittwoch wird weitere Klärungen ergeben.

Die übrigen Gesetzentwürfe zur Fortsetzung der Energiewende sind weiter intensiv zu prüfen. Wir erteilen keine Generalvollmachten, sondern machen unsere Abstimmung in jedem Einzelfall von verantwortbaren und tragfähigen Inhalten abhängig. Besonders sensibel ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das gegenüber der jetzigen Rechtslage nicht verschlechtert werden darf.

Unter Leitung von Hubertus Heil und Ulrich Kelber wird die weitere Bewertung mit den zuständigen Arbeitsgruppen der Fraktion koordiniert. Wir werden bis zur 2./3. Lesung der Energiegesetzgebung am 30. Juni nach eingehender Diskussion unsere Position festlegen.

 

Die Zeit der Atomkraft in Deutschland läuft ab. Die Entscheidungen sind gefallen. Weit über den Atomausstieg hinaus geht es jetzt um die verantwortungsbewusste Gestaltung eines neuen Energiezeitalters. Die SPD rückt dabei die wirtschaftliche und die soziale Zukunft unseres Landes in den Mittelpunkt.

Deutschland soll Industrieland bleiben. Die Energiewende kann zu einem neuen Erfolgskapitel in der Industriegeschichte unseres Landes werden oder sie kann in die Deindustrialisierung führen und die erfolgreich gesenkte Arbeitslosigkeit wieder verschärfen. Es kommt auf gute Politik an. Über die internationale Konkurrenzfähigkeit der Produktion entscheiden künftig in geringerem Maße die Arbeitskosten, viel stärker jedoch die Kosten für Energie, Rohstoffe und Materialien. Die Produktivität hängt immer mehr davon ab, wie gering der Energieeinsatz im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt ist. Investitionen in Effizienz sind eine herausragende Aufgabe. Ebenso aber brauchen wir tragfähige Strompreise für energieintensive Unternehmen. Die SPD hat Anforderungen formuliert, um wettbewerbsfähige Strompreise für Industrie und Mittelstand zu sichern. Wir wollen den schnellen Bau von neuen Kraftwerkskapazitäten, vor allem bei den Stadtwerken. Dies verstärkt auch die preisdämpfende Wirkung von mehr Wettbewerb am Strommarkt. Wir wollen ein „industriepolitisches Monitoring“ der Preisentwicklung, mit der Option, gefährdete Industrie gezielt zu entlasten. Über ein Investitionsprogramm Energieeinsparung wollen wir die Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Energieproduktivität erheblich zu steigern.

Die Energiewende muss sozial tragfähig sein. Nur als Projekt der gesamten Gesellschaft kann sie gelingen. Die einkommensschwachen Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht überfordert werden. Wir brauchen einen Durchbruch der Effizienz auch in privaten Haushalten. Wir setzen uns daher für einen Energieeffizienzfonds ein, der bei der Anschaffung von sparsamen Technologien und Haushaltsgeräten hilft und als weiteres Investitionsprogramm wirken wird. Auch die Stromkostenentwicklung der privaten Verbraucher muss fortlaufend geprüft werden.

Liebe Genossinnen und Genossen,

die Schuldenkrise im Euroraum beschäftigt uns seit nun mehr als einem Jahr. Die inneren Konflikte von CDU/CSU und FDP in der Euro-Frage treten offen zutage. 19 Stimmen Vorsprung hat die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag. Sie ist nicht mehr sicher. Aussagen wie die des CDU-Haushälters Klaus-Peter Willsch, er werde neuen Hilfen nicht zustimmen, oder des FDP-Fraktionsvorsitzenden Brüderle, weitere Hilfen würden nicht durchgewunken, geben die Stimmung wieder. Nachdem lange Zeit unklar blieb, ob Schwarz-Gelb vor dem Europäischen Rat am 24. Juni dem Deutschen Bundestag die eigene Position erläutern wird, hat die Unionsfraktion gestern kurzfristig die Aufsetzung des Themas für Freitag öffentlich gemacht.

Dies ist ganz offenbar nicht das Ergebnis besserer Einsicht, was die Beteiligung des Parlaments angeht. Vielmehr reagiert Merkel in Hektik auf die Schlagzeilen, dass Griechenland ein Jahr nach dem ersten Rettungspaket von 110 Mrd. Euro erneut in der Sackgasse steckt, dass neue Hilfen erforderlich werden und dass ihre Kanzlermehrheit nicht mehr steht.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich in einer Fraktionssondersitzung am Donnerstag mit der Frage der Euro-Rettung und den Entwicklungen in Griechenland beschäftigen.

Eines wird immer klarer: Jede dauerhaft tragfähige Lösung erfordert zwingend die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Auch darüber wird der Bundestag in dieser Woche beraten. Wir fordern in unserem parallel mit den französischen Sozialisten eingebrachten Antrag nichts anderes, als dass auch Transaktionen auf den Finanzmärkten einer Umsatzsteuer unterliegen.

Es war ganz wesentlich die Finanzmarktkrise, die zur Verschärfung der Staatsschuldenkrise in der Eurozone geführt hat. Dies vor Augen, haben wir die schwarz-gelbe Koalition früh gewarnt, dass ein einseitiges Spardiktat schwache Länder wie Griechenland nicht vor der Pleite retten wird. Das Land steckt jetzt in einer Schulden-Rezessions-Spirale. Es hat heute eine höhere Staatsverschuldung und muss höhere Zinsaufschläge zahlen als zum Zeitpunkt des ersten Rettungspakets vor einem Jahr. Wir haben schon im Mai 2010 davor gewarnt, die tieferen Ursachen der Krise auszublenden und die Beteiligung der Finanzmärkte abzublocken. Merkel jedoch hat das Prinzip preisgegeben, dass Haftung und Risiko in einer Hand liegen müssen. Das Motto ihres Handelns war: Der Staat garantiert, der Kapitalmarkt profitiert. Eine Beteiligung der Gläubiger Griechenlands an den Sanierungsmaßnahmen wurde bewusst ausgeschlossen. Stattdessen können Finanzinvestoren hohe Zinsen einstreichen, für die letztlich die Steuerzahler aller Euro-Staaten gerade stehen müssen. Griechenland hat davon nichts. Jede Sparanstrengung wird durch die hohen Zinsen wieder aufgefressen. Eine neue Perspektive auf reale Investitionen, Wachstum und wirtschaftliche Erholung fehlt.

Jede Konsolidierung eines Staates, die dauerhaft gelingen soll, braucht zugleich ein Wachstums- und Modernisierungsprogramm. Es gibt den Menschen Hoffnung und setzt die ökonomischen Kräfte der Gesundung frei.

Euer

Holger Ortel

II. Zur Woche

Finanztransaktionssteuer in Europa einführen

Transaktionen auf Finanzmärkten werden zurzeit nicht besteuert. Somit leistet der Finanzsektor weder einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens noch zur Begleichung der Kosten, die er in der Finanzkrise mit verursacht hat. Eine Finanztransaktionssteuer würde den Finanzmarkt stabilisieren und insbesondere kurzfristige und spekulative Transaktionen eindämmen. Angesichts globalisierter Finanzmärkte ist eine weltweite Steuer sinnvoll. Bei Umsetzungsproblemen muss sie zunächst auf europäischer Ebene eingeführt werden. Das Europäische Parlament hat bereits fraktionsübergreifend mit großer Mehrheit für eine solche Steuer gestimmt. Doch obwohl die deutsche Regierung im Sommer 2010 ankündigte, sich gemeinsam mit der französischen Regierung dafür einzusetzen, ist seither nichts geschehen. In einer gemeinsamen Initiative mit der Fraktion der französischen Sozialisten in der Assemblée Nationale fordern wir daher die deutsche und französische Regierung dazu auf, vor dem Europäischen Rat im Oktober 2011 eine mit den europäischen Partnern abgestimmte Gesetzesinitiative zur Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer vorzulegen. Alle Transaktionen sollen mit einem Steuersatz von 0,05 Prozent besteuert werden. Die Bemessungsgrundlage der Finanztransaktionssteuer muss dabei alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen und Derivaten sowie alle Devisentransaktionen umfassen. Das Aufkommen aus der Finanztransaktionssteuer soll in die jeweiligen nationalen Haushalte fließen. Die Steuer sollte mit allen EU-Partnern, notfalls aber vorerst in der Euro-Zone oder von mehreren EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden. Die Fachausschüsse des Bundestages sind über die Verhandlungen über eine Gesetzesinitiative zu informieren.

Kooperativen Föderalismus in der Bildung stärken

Der Bildungsföderalismus hat sich grundsätzlich bewährt. Angesichts neuer gesellschaftlicher Entwicklungen und bildungspolitischer Herausforderungen muss er jedoch im Sinne eines kooperativen Föderalismus weiter entwickelt werden. Um die Transparenz und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens zu stärken, brauchen wir eine neue Kooperationsnorm von Bund und Ländern für Bildung. In unserem Antrag fordern wir die Regierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes auf, der eine weitergehende Kooperationsmöglichkeit zwischen Bund und Ländern schafft. Bund und Länder sollen gemeinsame Leistungs- und Qualitätsstandards entwickeln und bei Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens zusammenwirken können.

Bildungszusammenarbeit weiterentwickeln

Angesichts wachsender Aufgaben im Bildungsbereich und gleichzeitiger Konsolidierungserfordernisse der öffentlichen Haushalte kann die nachhaltige Verbesserung des Bildungswesens nur durch konstruktive Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen gelingen. Die Qualifizierungsinitiative sowie das Ziel, die Bildungsausgaben bis spätestens 2015 auf 7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu steigern, gehen in die richtige Richtung. Allerdings gibt es bisher keine einvernehmliche Finanzierungsregelung. In unserem Antrag fordern wir die Regierung und die Länder dazu auf, für die Stärkung des Bildungswesens ab 2015 jährlich mindestens 20 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der Bund soll davon mindestens 10 Milliarden Euro übernehmen. Bund und Länder sollen einen nationalen Bildungspakt für den nachhaltigen Ausbau und die Qualitätssicherung der Bildungsinfrastrukturen in allen Bildungsbereichen schließen. Priorität müssen dabei das Ganztagsschulprogramm II, Schulsozialarbeit und frühkindliche Bildung haben. Zudem muss der nationale Bildungsbericht weiterentwickelt werden. Ziel ist die Etablierung und Unterstützung einer gemeinsamen Zielorientierung mit nachprüfbaren Benchmarks von Bund, Ländern und Kommunen. Bund und Länder werden aufgefordert, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzurichten, um die Vereinbarung zu einem Nationalen Bildungspakt und zur Weiterentwicklung des Nationalen Bildungsberichts vorzubereiten. Dem Bundestag sollen bis zum 1. Juli 2011 entsprechende Konzepte vorgelegt werden.

Hochschulpakt aufstocken

Die Aussetzung der Wehrpflicht wird zu einer zusätzlichen Studienplatznachfrage führen, über deren Höhe unterschiedliche Schätzungen vorliegen. Die 275.000 zusätzlichen Studienanfängerplätze, die mit dem Hochschulpakt bis 2015 geschaffen werden sollen, werden für ein bedarfsgerechtes Studienplatzangebot für alle Interessierten nicht ausreichen. Wir brauchen daher einen Hochschulpakt-Plus, der die Ausbauziele erhöht und ihre Finanzierung sicherstellt. Unser Antrag fordert die Regierung dazu auf, mit den Ländern über eine Aufstockung des Hochschulpaktes um mindestens 60.000 zu verhandeln, damit der zusätzliche Bedarf an Studienplätzen bis 2015 gedeckt wird. Anfallende Kosten soll überwiegend der Bund übernehmen. Über geplante Maßnahmen soll dem Bundestag Bericht erstattet werden.

Alphabetisierung und Grundbildung fördern

Die aktuelle Alphabetisierungsstudie zeigt, dass die Zahl funktionaler Analphabeten, d. h. Menschen mit unzureichender Lese- und Schreibkompetenz, unter den erwerbsfähigen Erwachsenen bei 14,5 Prozent liegt, was 7,5 Millionen Personen entspricht. Sie ist damit doppelt so hoch wie bisher angenommen. Betroffen sind vor allem Männer und die Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen und der 18- bis 29-Jährigen. Bisherige Bemühungen reichen nicht aus, um die betroffenen Menschen aus dem sozialen und ökonomischen Abseits zu holen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Auch angesichts der UN-Dekade der Alphabetisierung (2003-2012), die weltweit die Halbierung der Analphabetenquote zum Ziel hat, brauchen wir ein umfassendes Konzept, mit dem Analphabetismus und fehlende Grundbildung zu einem gesamtgesellschaftlichen und gesamtpolitischen Anliegen wird. Unser Antrag fordert die Regierung dazu auf, gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen „Grundbildungspakt“ (Alpha-Pakt) zu schließen, um die Anzahl der funktionalen Analphabeten zu halbieren. Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Sozialverbände, Kirchen und Medien sollen an seiner Entwicklung und Umsetzung beteiligt werden. Der Bund muss jährlich mindestens 20 Millionen Euro für den Pakt bereitstellen. Die Schaffung von 100.000 Alphabetisierungskursplätzen steht dabei im Vordergrund. Gemeinsam mit den Ländern müssen für diese Kurse qualitätssichernde Rahmenstandards festgelegt und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Lehrenden entwickelt werden. Zudem fordern wir Grundbildungsmaßnahmen in Betrieben, an denen auch die Sozialpartner beteiligt werden. Ein flächendeckendes Netz der qualitativen Bildungsberatung für alle muss aufgebaut und die statistische Datenlage sowie die Bildungsforschung ausgebaut werden.

UNIFIL-Mandat verlängern

Das UN-Mandat UNIFIL besteht seit 2006. Es soll diese Woche um ein weiteres Jahr verlängert werden. In seinem ersten Jahr hat das Mandat maßgeblich dazu beigetragen, den gewaltsam eskalierten Konflikt im Libanon politisch einzuhegen. Die damals neu geschaffene maritime Komponente der UNIFIL-Mission war die Voraussetzung für eine Überwindung des seeseitigen Embargos gegen den Libanon. Als Oppositionspolitiker setzte Guido Westerwelle damals die Ablehnung des Mandates im Bundestag auch gegen den Rat seiner Fachpolitiker durch. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP wurde die schrittweise Beendigung des UNIFIL-Mandats in Aussicht gestellt. Nun bringt die Regierung die anstehende Mandatsverlängerung mit dem strategischen Interesse an einem dauerhaften Frieden im Nahen Osten in Zusammenhang. Die SPD hat von Anfang an die strategische Bedeutung dieses Mandats erkannt. Mittlerweile ist es vorwiegend auf die Ausbildung der libanesischen Streitkräfte ausgerichtet. Wir werden der Verlängerung des UNIFIL-Mandats zustimmen.

KFOR-Mandat verlängern

Das KFOR-Mandat der NATO läuft seit 1999. Diese Woche soll das Bundeswehrmandat in diesem Rahmen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Von ursprünglich 55.000 NATO-Soldaten, die durch KFOR zum Einsatz kamen, leisten mittlerweile noch 5.500 Dienst. Der deutsche Beitrag wurde von fast 6.000 eingesetzten Soldaten im Jahr 2000 auf knapp 1.000 abgesenkt. Gleichzeitig stieg die Zahl der Polizisten, Staatsanwälte und Richter, die im Rahmen der EU-Rechtsstaatsmission EULEX zum Einsatz gebracht wurden. Mit der Reduzierung des militärischen Engagements können die internationale Gemeinschaft und die EU sich verstärkt auf politische Herausforderungen im Kosovo konzentrieren. Mit einer Reduzierung des deutschen militärischen Engagements um fast ein Viertel ist die deutsche Außenpolitik nun in besonderer Weise gefordert. Es gilt, eine regionale Regelung der Konflikte mit politischen Initiativen zu unterstützen und eine Anerkennung der bislang umstrittenen Staatsgrenzen in der Region zu befördern. Wir werden der Verlängerung des KFOR-Mandats zustimmen.

Mittelkürzung beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm zurücknehmen

Die Regierung hat umfangreiche Mittelkürzungen bei den KfW-Förderprogrammen „Energetisch Bauen“ und „Energetisch Sanieren“ angekündigt. Da 40 % der CO2-Emmissionen dem Gebäudebestand zuzurechnen sind, konterkariert die Kürzung die nationale und internationale Zielsetzung beim Klimaschutz. Auch die Auswirkungen für Beschäftigung im Handwerk und Mittelstand sowie auf die Konjunktur sind nicht zu unterschätzen. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Regierung in unserem Antrag auf, die Mittelkürzungen zurückzunehmen. Stattdessen sollen die Mittel für die CO2-Gebäudesanierung verstetigt werden, um Planungssicherheit für die betroffenen Wirtschaftszweige zu gewährleisten und den Klimaschutzzielen gerecht zu werden. Zudem muss das CO2- Gebäudesanierungs-programm sinnvoll mit anderen Förderprogrammen verknüpft werden. Weiterhin sind bessere Beratungsmöglichkeiten und Kontrollmechanismen notwendig. Das Programm ist zudem im Hinblick auf größere Wohneinheiten und Quartiersbezug weiterzuentwickeln.

Opfern von Unrecht und Misshandlungen in Erziehungsheimen helfen

Ehemalige Heimkinder aus westdeutschen Heimen haben sich 2006 an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt und Entschädigungsleistungen für erlittenes Unrecht und Leid, eine Entschuldigung des Bundestages sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung der Thematik gefordert. Der Petitionsausschuss hat ihr Anliegen in seiner Beschlussempfehlung anerkannt. Da für eine generelle Regelung über Entschädigung und Rentenanerkennung keine Rechtsgrundlage bestand und die individuellen Ansprüche der Heimkinder gegenüber den Trägern verjährt waren, empfahl der Petitionsausschuss die Einsetzung eines Runden Tisches. Im Februar 2009 richtete der Bundestag im fraktionsübergreifenden Konsens einen Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ ein. Seine im Konsens beschlossenen Empfehlungen wurden am 19. Januar 2011 dem Bundestagspräsidenten überreicht. Das Schicksal von Kindern und Jugendlichen in Heimen in der DDR wurde nicht vom Runden Tisch behandelt, weil sich dessen Arbeit auf die Petitionen zum Schicksal ehemaliger Heimkinder in der Bundesrepublik Deutschland bezog. Mit einem interfraktionellen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, Bündnis90/DIE GRÜNEN und der SPD wird nun das erlittene Unrecht und Leid anerkannt, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Heimen in der alten Bundesrepublik und in der DDR widerfahren ist. Angemessene Lösungen und Wiedergutmachung werden eingefordert. Die Regierung wird aufgefordert, dem Bundestag in Abstimmung mit den betroffenen Ländern und Kirchen eine Umsetzung der Lösungsvorschläge des Runden Tisches Heimerziehung vorzulegen. Bis Juni 2013 soll über die Umsetzung berichtet werden. Kindern und Jugendlichen, die in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen der DDR Unrecht erlitten haben, müssen Hilfen bekommen, die den Vorschlägen des Runden Tisches Heimerziehung gleichwertig sind. Die weitere wissenschaftliche Aufarbeitung ist sicherzustellen. Für andere Opfergruppen sollen in Abstimmung mit den betroffenen Ländern Regelungen gefunden werden.

Adulte Stammzellenforschung ausweiten

Bei der adulten Stammzellforschung und regenerativen Medizin werden Prozesse der Zell-, Gewebe- und Organfunktion und -regeneration untersucht, um daraus klinische Anwendungen zu entwickeln. Dabei geht es um den möglichen Ersatz dieser Funktionen sowie die Wiederherstellung von Gewebe durch Reparaturprozesse im Körper. Obwohl dies bislang als Grundlagenforschung gilt, deuten Studien auf neue Heilungsmöglichkeiten auf diesem Forschungsgebiet hin. Das Ziel muss sein, neue Therapien bis zur Anwendungsreife zu bringen und dabei ein hohes Qualitätsniveau und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Gleichzeitig bedarf es einer umfassenden Risiko- und Nutzenbewertung. Eine kontinuierliche finanzielle Förderung sowie adäquate wissenschaftliche Infrastruktur sind dabei zentral. In unserem Antrag fordern wir die ausweiten

Bei der adulten Stammzellforschung und regenerativen Medizin werden Prozesse der Zell-, Gewebe- und Organfunktion und -regeneration untersucht, um daraus klinische Anwendungen zu entwickeln. Dabei geht es um den möglichen Ersatz dieser Funktionen sowie die Wiederherstellung von Gewebe durch Reparaturprozesse im Körper. Obwohl dies bislang als Grundlagenforschung gilt, deuten Studien auf neue Heilungsmöglichkeiten auf diesem Forschungsgebiet hin. Das Ziel muss sein, neue Therapien bis zur Anwendungsreife zu bringen und dabei ein hohes Qualitätsniveau und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Gleichzeitig bedarf es einer umfassenden Risiko- und Nutzenbewertung. Eine kontinuierliche finanzielle Förderung sowie adäquate wissenschaftliche Infrastruktur sind dabei zentral. In unserem Antrag fordern wir die Regierung auf, die Förderung der adulten Stammzellforschung auszubauen und ein Zentrum für klinische Studien in der regenerativen Medizin einzurichten. Die Standardisierung von Herstellungsprozessen und die Qualitätssicherung von Produkten muss vorangetrieben werden. Auch der Wissenstransfer zwischen Forschung und Unternehmen zur Entwicklung innovativer wettbewerbsfähiger Therapien und Produkte soll erleichtert werden. Kleine und mitteständische Unternehmen sind bei der Forschungsförderung zu berücksichtigen. Die Schaffung einer Deutschen Nabelschnurdatenbank soll geprüft werden. Schließlich ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit der Bundesministerien für Bildung und Forschung, Gesundheit, Justiz sowie Wirtschaft und Technologie zu verbessern. Ziel muss dabei die Entwicklung einer integrierten Strategie zur Förderung der adulten Stammzellforschung und regenerativen Medizin sein.

Eingetragene Lebenspartnerschaften gleichstellen

Für gleichgeschlechtliche Paare besteht seit 2001 die Möglichkeit, den gesicherten Rechtsrahmen der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu nutzen. Jedoch sind Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner Eheleuten bis heute nicht in allen Bereichen gleichgestellt. Dies betrifft vor allem die gemeinsame Adoption eines Kindes, sowie Regelungen im Steuerrecht und im Bereich des öffentlichen Dienstes. In unserem Antrag fordern wir die Regierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eingetragene Lebenspartnerschaften in allen Bereichen mit der Ehe gleichstellt und bestehende Benachteiligungen abschafft.

Schutz vor Krankenhausinfektionen verbessern

Die Zahl der Krankenhausinfektionen steigt trotz bisheriger Maßnahmen stetig. Dies gefährdet nicht nur die betroffenen Patientinnen und Patienten, sondern bedeutet auch einen wirtschaftlichen Schaden für Krankenhäuser und das Gesundheitssystem. Die Regierung hat trotz Ankündigungen keine konkreten Pläne zur Verbesserung der Krankenhaushygiene vorgelegt. Damit besteht kein einheitlicher Standard auf Bundesebene, obwohl einige Bundesländer über Krankenhaushygieneverordnungen verfügen. In unserem Antrag fordern wir die Regierung daher zu einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes auf. In allen deutschen Krankenhäusern müssen genug Fachärzte für Hygiene und Hygienefachpflegekräfte eingesetzt werden, um Hygieneempfehlungen und Infektionsschutz umzusetzen. Die Bundesländer sollen beim Erlass adäquater Hygieneverordnungen unterstützt werden.

Ausweitung von Rüstungsexporten verhindern

Deutschland ist mit einem Anteil von elf Prozent am weltweiten Waffenexport nach den USA und Russland der drittgrößte Waffenexporteur. Durch die Umstrukturierung der Bundeswehr werden beträchtliche Waffenarsenale frei, so dass dieser Anteil weiter wachsen könnte. Seit 2000 verpflichten die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ zu restriktiver Rüstungsexportpolitik und einer umsichtigen Genehmigungspraxis von Exportgeschäften. Die jetzige Regierung spricht in ihrem Koalitionsvertrag aber nicht mehr von einer „restriktiven“, sondern nur noch von einer „verantwortungsbewussten“ Genehmigungspolitik. Zudem hat die Regierung angekündigt, die Genehmigungspraxis für Rüstungsgüter EU-weit zu harmonisieren, bürokratische Hemmnisse abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. Gleichzeitig drängen Rüstungshersteller angesichts sinkender Auftragsnachfrage der Bundeswehr darauf, Restriktionen für Rüstungsausfuhren abzuschwächen. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Regierung in unserem Antrag zu einer restriktiven Genehmigungspraxis auf. Rüstungspolitische Grundsätze dürfen nicht durch europäische Harmonisierung verwässert werden. Der Bundestag ist frühzeitig in den Entscheidungsprozess über Rüstungsexporte einzubeziehen. Die Verhandlungen für ein Waffenhandelsabkommen müssen mit einer möglichst großen Anzahl von Staaten zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Nichtregierungsorganisationen sind partnerschaftlich in die Verhandlungen einzubinden. Exportgenehmigungen für kleine und leichte Waffen sind zu reduzieren. In der Industriepolitik sollen Ansätze der Konversion wiederbelebt werden. Zudem ist der Endverbleib von Rüstungsgütern und Waffen sicherzustellen. Schließlich soll der Rüstungsexportbericht der Regierung schneller und in verlässlicher Zeitfolge veröffentlicht werden.

Europäische Außen- und Sicherheitspolitik interparlamentarisch begleiten

Obwohl die Hauptkompetenz in der Außen- und Sicherheitspolitik weiterhin bei den Mitgliedstaaten der EU liegt, ist sie durch den Vertrag von Lissabon stärker europäisiert worden. Bei der Entwicklung parlamentarischer Kontrollstrukturen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik/ Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP/GSVP) geht es nun um die Stärkung parlamentarischer Beteiligungsrechte. Die Vernetzung von Parlamentariern der nationalen und der europäischen Ebene ist dabei maßgeblich für eine effektive Kontrolle. So werden die Einflussmöglichkeiten des Europäischen Parlamentes gegenüber der EU-Kommission, der Hohen Vertreterin und dem Europäischen Auswärtigen Dienst optimal genutzt. Die Rolle der Parlamente wird dadurch im Prozess der Europäisierung der Außen- und Sicherheitspolitik langfristig gestärkt. In unserem Antrag fordern wir die Regierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die parlamentarische Kontrolle der GASP/GSVP alle Bereiche umfasst. Weiterhin soll eine interparlamentarische Konferenz für die GASP/GSVP gegründet werden, die den Austausch zwischen nationalen und europäischen Parlamentariern verbessert. Die Konferenz muss von der Hohen Vertreterin und dem Europäischen Auswärtigen Dienst Berichte zu allen Bereichen der GASP/GSVP einfordern können. Sie soll zweimal im Jahr in Brüssel tagen und ein ständiges Sekretariat erhalten.

Deutsch-polnische Zusammenarbeit verstärken

Anlässlich des 20jährigen Bestehens des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages würdigen wir mit einem interfraktionellen Antrag die Fortschritte in der Zusammenarbeit in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Umwelt sowie grenzüberschreitender Zusammenarbeit, Kultur, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichem Austausch. Bestehende Kooperationen sollen weiter vertieft und Polen soll während seiner EU-Ratspräsidentschaft umfassend unterstützt werden. Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, dem Bundestag das mit der polnischen Regierung abgestimmte Arbeitsprogramm für deutsch-polnische Zusammenarbeit vorzulegen und über dessen Umsetzung zu informieren. Die bestehenden Regierungskonsultationen und Abstimmungsmechanismen sollen ausgebaut werden. Die Zusammenarbeit im Weimarer Dreieck muss mit konkreten Projekten vor allem im Jugendbereich vorangetrieben werden. Nicht nur die polnische EU-Ratspräsidentschaft, sondern auch Polens Weg in die Eurozone sowie die Nachbarschaftspolitik der EU gegenüber östlichen Partnern sind von der Regierung umfassend zu unterstützen. Die Zusammenarbeit in den Bereichen Klimapolitik, Verkehr, Minderheitenförderung, Sprachförderung, Bildung und Wissenschaft, Nachwuchs sowie zwischen verschiedenen Politikebenen muss gefördert werden.

UN-Menschenrechtsrat stärken

Der UN-Menschenrechtsrat ist als Nachfolgeorganisation der UN-Menschenrechtskommission das wichtigste internationale Menschenrechtsgremium. Fünf Jahre nach seiner Einrichtung überprüft der Rat seine Tätigkeit und Funktionsweise und wird der UN-Generalversammlung diesen Herbst darüber Bericht erstatten. Bereits jetzt zeichnen sich trotz vieler konstruktiver Vorschläge nur wenige Veränderungen ab. Daher fordern wir in unserem Antrag die Regierung auf, den Review-Prozess konstruktiv zu begleiten und den Dialog über die Funktionsweise des Menschenrechtsrats auf staatlicher und nicht-staatlicher Ebene auch darüber hinaus fortzusetzen. Der Menschenrechtsrat muss im Verhältnis zum UN-Sicherheitsrat gestärkt werden. Für eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik sind eine Reihe von Faktoren ausschlaggebend: Die Mitgliedsstaaten müssen bestimmte menschenrechtliche Kriterien erfüllen. Der Menschenrechtsrat muss rasch und angemessen auf Menschenrechtsverletzungen reagieren. Die regelmäßige Überprüfung der Staaten benötigt einen Follow-up-Mechanismus. Sonderverfahren sollen politisch unabhängig sein und von den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, nationale Menschenrechtsinstitutionen und Nichtregierungsorganisationen müssen ihre Expertise in die Arbeit des Rates einbringen können.

Menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen

In einer globalisierten Welt steigt der Einfluss internationaler Konzerne. Staatliche Kontrollmechanismen reichen nicht aus, um die Menschenrechte zu schützen. Deshalb will der UN-Menschenrechtsrat im Juni dieses Jahres Leitlinien für menschenrechtlich verantwortliches unternehmerisches Handeln verabschieden. Die Leitlinien führen bestehende Normen und Mechanismen zusammen und schaffen Transparenz in Bezug auf rechtliche Verpflichtungen, freiwillige Initiativen und bisher unklare Verantwortlichkeiten. Adressaten sind Staaten und Unternehmen gleichermaßen. Die Leitlinien beruhen auf drei Säulen: der staatlichen Verpflichtung, die Menschenrechte gegen Verletzungen Dritter zu schützen (protect), der Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren (respect) und dem Zugang der Opfer zu effektiven Beschwerde- und Abhilfemaßnahmen gerichtlicher und nicht-gerichtlicher Art (remedy). In unserem Antrag fordern wir die Regierung dazu auf, sich für die Annahme, Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene einzusetzen. Dabei müssen die Beteiligung der Zivilgesellschaft, Berichts- und Offenlegungspflichten für Unternehmen, Menschenrechtsklauseln in Freihandelsabkommen der EU, Unternehmensstrafbarkeit sowie Unternehmenssorgfaltspflichten im Vordergrund stehen.

Barrierefreien Tourismus ermöglichen

Barrierefreies Reisen ist für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen essentiell. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2009 verpflichtet, die Umsetzung von Barrierefreiheit zu gewährleisten. Bei Unterkünften, Freizeitangeboten, Verkehr und Kommunikation müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Menschen mit Behinderungen möglichst selbständig reisen können. Das wirtschaftliche Potential in diesem Sektor ist groß. Zudem profitieren auch ältere Menschen und Eltern mit Kindern von Barrierefreiheit. In unserem Antrag fordern wir die Regierung auf, Maßnahmen zur besseren Koordinierung und gezielten Förderung von barrierefreiem Tourismus zu ergreifen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit muss auf allen politischen Ebenen geleistet werden. Die Einbindung der Betroffenen bzw. ihrer Verbände ist unerlässlich. Die Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V. soll zu einer Kompetenzstelle für barrierefreien Tourismus ausgebaut werden. Barrierefreiheit muss zu einem Vergabekriterium für Fördermittel des Bundes bestimmt werden. Die Zugänglichkeit von öffentlich genutzten Gebäuden, Denkmälern, aber auch von Großveranstaltungen muss gewährleistet werden. Barrierefreiheit soll auch im Schienenfernverkehr und im öffentlichen Nahverkehr umgesetzt werden. Sie muss zur Grundlage aller Bauvorhaben werden. Barrierefreie Tourismusangebote sind stärker zu vermarkten und ein bundesweit qualitätsgeprüftes Gütesiegel „Barrierefreier Tourismus für Alle“ ist einzuführen.

Rechte indigener Völker stärken

Indigene Völker sind in ihren Lebensgrundlagen, Rechten und der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe weltweit bedroht. Das ILO-Übereinkommen 169 ist das einzige völkerrechtlich verbindliche Dokument, das die Rechte indigener Völker weltweit und umfassend anerkennt. Auch Deutschland sollte es ratifizieren, um seiner internationalen Verantwortung als Mitglied des Sicherheitsrates nachzukommen und seine Glaubwürdigkeit gegenüber Verhandlungspartnern mit indigener Bevölkerung zu stärken. In unserem gemeinsamen Antrag mit Bündnis90/DIE GRÜNEN fordern wir die Regierung auf, das ILO-Übereinkommen 169 und die relevanten UN-Resolutionen über die Rechte indigener Völker in nationales Recht umzusetzen. Auf internationaler Ebene muss sich die Regierung für deren Umsetzung auch in anderen Ländern und bei internationalen, multilateralen und bilateralen Abkommen einsetzen. Indigene Völker müssen in die Entscheidungsprozesse internationaler Organisationen stärker eingebunden und an der Entwicklungszusammenarbeit beteiligt werden.